Die hohen Energiepreise machen vielen Bäckereien zu schaffen. Pure Ankündigungspolitik hilft ihnen nicht. Von der Bundesregierung verlangt der Bäckerverband die Einrichtung eines Härtefallfonds bis Mitte November.

Trotz mehrfacher Ankündigungen wartet das Bäckerhandwerk noch immer auf staatliche Hilfen. "Wir fordern kurzfristig einen Härtefallfonds für unsere Betriebe, mit dem schnell, effektiv und unbürokratisch Hilfen gewährt werden", sagte Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. Dies habe er auch in einem Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) deutlich gemacht. Der Härtefallfonds sollte bis Mitte November eingerichtet werden. "Die bisherigen Entlastungspakete und der Vorschlag der Expertenkommission bringen unseren Betrieben keine ausreichenden Entlastungen", erklärte er.
Betriebe können nicht mehr lange warten
Angesichts stark steigender Preise für Gas und Strom hatte das Bäckerhandwerk seit Monaten für seine energieintensiven Betriebe staatliche Hilfen gefordert. Noch immer liegen nach Aussagen des Verbandes aber keine konkreten Details oder verbindlichen Beschlüsse der Bundesregierung zu einer Gas- oder Strompreisbremse oder einer Härtefallregelung vor. "Die Betriebe und ihre rund 250.000 Beschäftigten benötigen jetzt eine schnelle, parteiübergreifende und zielführende Strategie", forderte Wippler.
Dazu gehören nach Auffassung von Friedemann Berg, Geschäftsführer beim Zentralverband, auch Hilfen für diejenigen Betriebe, die nicht mit Gas backen. "Wir brauchen jetzt sowohl konkrete Details zur Gaspreisbremse, als auch eine ausgearbeitete Strompreisbremse, die in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden", fordert er.
Entlastungslücke im Januar und Februar schließen
Mit Blick auf den bis Mitte November einzurichtenden Härtefallfonds fordert der Verband, dass vor allem all jene Betriebe als Härtefall angesehen werden müssen, deren Energieverträge ausgelaufen sind oder die sich derzeit am Spotmarkt versorgen müssen. Darüber hinaus betont der Verband, dass die Entlastungslücke für die Monate Januar und Februar 2023 geschlossen werden müsse. So sollte die von der Gaskommission vorgeschlagene Übernahme der Abschlagszahlung für den Monat Dezember auch für die Monate Januar und Februar 2023 gelten.
Verband für Gaspreisbremse von 5 Cent für Bäckereien
Nach den bisherigen Vorschlägen der Gaspreiskommission soll ab März 2023 eine Gaspreisbremse gelten. Sie sieht für ein bestimmtes Grundkontingent einen fixen Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde vor. Dem Bäckerhandwerk geht ein solcher Vorschlag nicht weit genug: Um am Markt weiter bestehen zu können, fordert der Verband vielmehr eine Gaspreisbremse von fünf Cent pro Kilowattstunde für "systemrelevante lebensmittelproduzierende Unternehmen" ab März 2023 bis April 2024.
Alle Betriebe müssen neue Versorgungsverträge erhalten
Daneben sollten auch Betriebe, die mit anderen Energieträgern – wie etwa Öl – backen, angemessen unterstützt werden. Auch müsse in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren mit einem "Versorgungszwang" dafür gesorgt werden, dass alle Betriebe neue Versorgungsverträge für Strom und Gas erhielten.