Steuertipp THG-Quote für Elektro-Firmenwagen: Erlös richtig versteuern

Zählen E-Fahrzeuge zum Fuhrpark eines Handwerksbetriebs, dürfte das Finanzamt interessieren, ob die Treibhausgasminderungs-Quote (THG) verkauft wurde. Das ist steuerlich zu beachten.

Steuertipp
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Nutzen Sie Elektroautos in Ihrem Handwerksbetrieb? Wenn ja, dürfte eine der Fragen im Rahmen einer Betriebs- oder Lohnsteuerprüfung des Finanzamts heißen: "Haben Sie die Treibhausgasminderungs-Quote (THG) verkauft? Wenn ja, wie wurde der Erlös steuerlich behandelt?"

Hintergrund der Frage im Rahmen einer Betriebsprüfung

Verkauft ein Unternehmer für seinen Betriebs-Pkw die THG-Quote für jährlich zwischen 350 Euro und 400 Euro, muss dieser Verkaufserlös zum einen als Betriebseinnahme dem Gewinn hinzugerechnet werden. Zum anderen muss auch Umsatzsteuer aus dem Verkaufserlös ans Finanzamt abgeführt werden.

Hintergrund der Frage im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung

Hat der Arbeitgeber das E-Auto einem Mitarbeiter zur Nutzung überlassen und der Mitarbeiter hat die THG-Quote ausnahmsweise verkauft, muss er in Höhe des jährlichen Verkaufserlöses Arbeitslohn von dritter Seite versteuern. Die Lohnsteuer und die Sozialabgaben muss der Arbeitgeber abführen.

Steuertipp: Arbeitgeber, die ein E-Auto einem Mitarbeiter als Dienstwagen überlassen, sollten den Mitarbeiter darauf hinweisen, dass die THG-Quote nur vom Arbeitgeber verkauft werden darf. So spart sich der Arbeitgeber wenigstens den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. dhz