Die Ampel-Koalition will ein Programm für energieintensive Unternehmen auflegen. Kleinen und mittelgroßen Betrieben soll so durch die Krise geholfen werden. Zudem soll das Insolvenzrecht angepasst werden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat Unternehmen in der Energie- und Preiskrise Unterstützung zugesagt. "Wir werden einen breiten Rettungsschirm aufspannen, und wir werden ihn breit aufspannen, so dass vor allem die Kleinen und die KMUs unter diesen Rettungsschirm runterfallen können", sagte der Grünen-Politiker im Bundestag. Die Regierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich beim Koalitionsausschuss am Wochenende bereits auf weitere Hilfen geeinigt.
Für kleine und mittlere Unternehmen solle das sogenannte Energiekostendämpfungsprogramm geöffnet werden, sagte Habeck. Energieintensive Betriebe könnten somit Zuschüsse zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Anders als bislang solle die "Handelsbezogenheit" kein Kriterium mehr sein. Zudem soll die Unterstützung nicht länger auf bestimmte Branchen begrenzt sein. Kriterien, um von den Hilfen zu profitieren, könnten beispielsweise der Anteil der Energiekosten am Produkt oder am Umsatz sein, sagte Habeck.
Lebensmittelhandwerk will bei Kriterien mitreden
Die Fachverbände des Lebensmittelhandwerks begrüßten diese Absicht. Die Betriebe gerieten durch die steigenden Energiekosten zunehmend in Bedrängnis. Sie appellierten deshalb an die Regierung, das Lebensmittelhandwerk an der Ausgestaltung der entsprechenden Kriterien zu beteiligen. "Damit unsere Betriebe notwendige Unterstützungsleistungen erhalten und so eine Zukunftsperspektive haben", sagte Herbert Dohrmann, Präsident des Deutschen Fleischerverbandes und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Lebensmittelhandwerk.
Wie Habeck betonte, werde das Programm zeitlich befristet sein, weil man an anderen Instrumenten arbeite, um den Preisanstieg zu stoppen und so Bürger und Unternehmen zu entlasten. "Es kann also keine Dauersubvention sein." Er versprach: "Wir werden die deutschen Unternehmen und den deutschen Mittelstand schützen."
Habeck betonte, es gebe auch einen Nachfrageschock, weil Menschen bei knapper Kasse weniger konsumierten. Auch daran arbeite die Regierung, damit der Konsum wieder steige. Für Oktober kündigte er einen Mechanismus an, wonach Unternehmen, die ihre Produktion zurückfahren und so Gas sparen, finanziell entschädigt werden sollen.
Bundesregierung will Insolvenzrecht anpassen
Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, trifft die Bundesregierung derzeit außerdem Vorkehrungen, um eine mögliche Insolvenzwelle bei Unternehmen zu verhindern. "Dazu soll eine zeitlich begrenzte Erleichterung bei der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung eingeführt werden", sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums auf Anfrage der dpa.
Von der Änderung im Insolvenzrecht, die "zügig" umgesetzt werden soll, würden "Unternehmen profitieren, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind", erklärte der Sprecher weiter. "Sie sollen Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle anpassen zu können." Zahlungsunfähige Betriebe würden nicht unter die Regelung fallen.
Auch bei den Überschuldungskriterien soll es eine Änderung geben. Nach aktuell geltendem Recht kommt eine Überschuldung dann in Betracht, wenn der Fortbestand eines Unternehmens über einen Zeitraum von einem Jahr nicht mehr überwiegend wahrscheinlich ist. Laut Ministerium soll der Prognosezeitraum von einem Jahr auf vier Monate verkürzt werden. So wären den Angaben zufolge überschuldete Unternehmen von der Antragspflicht wegen Überschuldung ausgenommen, "wenn deren Fortbestand über den verkürzten Prognosezeitraum hinreichend wahrscheinlich ist", erklärte der Sprecher weiter.
Nach den aktuellen Regelungen muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden. Die Verzögerung eines Insolvenzantrages ist strafbar. In sehr vielen Fällen mündet das Insolvenzverfahren in der Auflösung des Unternehmens.
ZDH: "Brauchen dringend direkte Hilfe"
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks beklagte, dass zahlreiche Betriebe die gestiegenen Energierechnungen nicht mehr bezahlen könnten. "Im Handwerk rollt auf uns wegen der Energiekrise eine Insolvenz-Welle zu", sagte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer der "Rheinischen Post". Energieintensive Betriebe bräuchten dringend direkte Hilfe. "Vieles, was den Betrieben in Aussicht gestellt wird, wird seine Wirkung erst auf längere Sicht entfalten können: Die Zeit haben wir aber nicht mehr", so Wollseifer. Die Bundesregierung fordert er auf, die Energiesteuern auf die europarechtlich zulässigen Mindeststeuersätze zu senken. Besonders betroffene Betriebe müsse der Staat mit direkten Härtefallhilfen unterstützen. dpa/fre