Wer beruflich oder privat mit dem Auto ins Ausland reist, sollte seine Versicherungsunterlagen mitnehmen – etwa für den Fall eines Unfalls. In welchen Ländern die grüne Versicherungskarte (mittlerweile schwarz-weiß) auf jeden Fall mitsollte.

Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte die grüne Versicherungskarte mitnehmen. Dazu rät der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV.
Die Internationale Versicherungskarte ist zwar innerhalb der EU nicht mehr vorgeschrieben, kann aber nützlich sein. So haben Autofahrer etwa bei einem Unfall im Ausland wichtige Angaben für eine schnelle Schadensregulierung direkt dabei. Fahrzeughalter erhalten das Dokument bei ihrer Kfz-Versicherung.
Hilfreich bei einem Unfall innerhalb der EU ist zudem der Europäische Unfallbericht. Dieses standardisierte Dokument gibt es online zum Herunterladen und Ausdrucken. Es vereinfacht die Unfallaufnahme.
Die grüne Versicherungskarte ist nicht mehr grün
Gut zu wissen: Manche Länder verlangen die grüne Karte, die mittlerweile schwarz-weiß ist, weiterhin bei der Einreise mit dem Auto. Das gilt etwa für das Vereinigte Königreich. Dort brauchen Autofahrer sie seit dem Ablauf der Übergangsfrist nach dem Brexit. Andere Länder mit Kartenpflicht sind etwa Albanien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien oder Montenegro, sowie einige andere Länder außerhalb der EU.
Wer im Ausland in einen Unfall verwickelt ist, kann über den Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung des Unfallbeteiligten ermitteln lassen. Das gilt für alle EU-Länder sowie für die Schweiz, Island, Lichtenstein und Norwegen.
Aus dem Ausland ist der Zentralruf unter +49 40 300 330 300 erreichbar. Die Nummer sollten sich Autofahrer vor der Reise ins Mobiltelefon einspeichern. dpa/aul