Steuertipp Säumniszuschläge des Finanzamts: Einspruch kann sich lohnen

Können Sie Ihre Steuerschulden nicht pünktlich ans Finanzamt überweisen, drohen Säumniszuschläge. Diese werden jedoch möglicherweise zu hoch angesetzt.

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Das Finanzamt fordert für jeden angefangenen Monat, in dem die fällige Steuerzahlung noch nicht beglichen wurde, Säumniszuschläge von einem Prozent. Das kann ganz schön teuer werden, wenn man hohe Nachzahlungen zu leisten hat oder über mehrere Monate nicht zahlen kann. Doch es gibt einen Ausweg.

Einspruch gegen Säumniszuschläge einlegen

Setzt das Finanzamt Säumniszuschläge fest, ist das ein Verwaltungsakt, gegen den Sie unbedingt Einspruch einlegen sollten. Denn in einem Beschluss hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass Säumniszuschläge einen doppelten Zweck verfolgen. Zum einen stellen sie ein Druckmittel dar, zum anderen haben Säumniszuschläge die Funktion einer Gegenleistung und damit zinsähnlichen Charakter (BFH, Beschluss v. 26.5.2021, Az. VII B 13/21). Die Zinsen machen nach Ansicht der Richter 0,5 Prozent pro Monat aus.

Weisen Sie im Zusammenhang mit Ihrem Einspruch darauf hin, dass Zinsen ab dem Jahr 2019 verfassungswidrig hoch sind und dass der Gesetzgeber bis zum 31. Juli 2022 Zeit hat, diese Zinssätze anzupassen. Das bedeutet im Klartext: Der Säumniszuschlag für Zeiträume ab 2019 von 0,5 Prozent pro Monat muss bezahlt werden. Die weiteren 0,5 Prozent dürften deutlich geringer ausfallen.

Steuertipp: Zusammen mit dem Einspruch gegen die Festsetzung des Säumniszuschlags sollten Sie mit Hinweis auf die gesetzliche Reduzierung der Nachzahlungszinsen bis spätestens 31. Juli 2022 ein Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen. Dann bearbeitet das Finanzamt den Einspruch erst, wenn der Gesetzgeber die Zinsen angepasst hat. dhz