Wer als Unternehmen oder Solo-Selbstständiger noch immer massiv unter der Pandemie leidet, soll bis Ende Juni unterstützt werden. Diese Antragsvoraussetzungen gelten für Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe.

Das Handwerk begrüßt die von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung der Wirtschaftshilfen. Für die von bisherigen Beschränkungen besonders betroffenen Betriebe seien weitere unterstützende Hilfen notwendig, betonte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. "Richtigerweise tragen Bund und Länder dem Rechnung, indem sie die Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022, parallel dazu auch die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen sowie das Kurzarbeitergeld verlängern", sagte er mit Blick auf die von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bekanntgegebenen Beschlüsse. Die bisherige Regelung läuft bis Ende März.
Unterstützung nicht auf Dauer angelegt
Lindner und Habeck hatten sich darauf verständigt, dass gerade den Unternehmen nochmals unter die Arme gegriffen werden soll, die nur langsam aus der Krise kommen. "Den Betrieben, die nach wie vor von Umsatzeinbrüchen betroffen sind, stehen wir mit einer befristeten Verlängerung der Wirtschaftshilfe nochmals zur Seite. Damit erleichtern wir den Betroffenen den Übergang zur Normalität, der bald kommen soll und muss", sagte Lindner mit Blick auf die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV. Die bewährten Corona-Hilfen würden analog zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni verlängert, sagte Habeck und fügte hinzu: "In der Systematik der Überbrückungshilfen ist angelegt, dass diese nur dann helfen und greifen, wenn es nötig ist." Wenn die Wirtschaft schneller wieder anziehe und die Hilfen nicht mehr in Anspruch genommen werden müssten, dann sei es umso besser.
Zu viel erhaltene Hilfen müssen zurückbezahlt werden
Grundlegende Antragsvoraussetzung ist wie bisher ein coronabedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu einem Referenzzeitraum im Jahr 2019. Die Fixkosten werden je nach Umsatzrückgang gestaffelt erstattet. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten betrage 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Zu den förderfähigen Fixkosten zählen etwa Mieten und Pachten sowie Kreditzinsen, Ausgaben für Instandhaltung oder Versicherungen. Darüber hinaus können besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen einen Eigenkapitalzuschuss erhalten.
Neustarthilfe ebenfalls verlängert
Verlängert wird auch die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige. "Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die ‚Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal‘ bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung", heißt es in der gemeinsamen Mitteilung. Die Hilfe richte sich an alle, die coronabedingt weniger Umsatz machten, aber aufgrund von geringen Fixkosten kaum von der Überbrückungshilfe IV profitierten. Die Ministerien weisen dabei ausdrücklich darauf hin, dass auch diese Neustarthilfe als Vorschuss ausbezahlt werde und je nach Umsatzentwicklung im Förderzeitraum anteilig zurückbezahlt werden müsse. Auch werde sie wie bisher nicht auf die Grundsicherung angerechnet.