Im Betrieb ist es der Erste-Hilfe-Koffer, im Auto der Kfz-Verbandkasten: Um bei einem Notfall schnell Hilfe leisten zu können, gelten Pflicht – und sogar DIN-Normen – für den Verbandskasten. Doch was gehört hinein? Muss man die Materialien regelmäßig austauschen? Und wer kontrolliert das? Die aktuellen Pflichten und Vorgaben im Überblick.

Drei verbreitete Verbandkasten-Typen finden im Handwerk ihre Anwendung: Während der kleine Verbandkasten nach DIN 13157 sowie sein großer Bruder nach DIN 13169 unmittelbar im Handwerksbetrieb eingesetzt werden, darf der Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164 in Dienstfahrzeugen nicht fehlen. Alle drei Normen hat das Deutsche Normungsinstitut DIN in den Jahren 2021 und 2022 überarbeitet und um einige Komponenten erweitert.
Was gilt für den Kfz-Verbandkasten?
Kfz-Verbandkästen, die man aktuell neu erwirbt, enthalten Gesichtsmasken (Typ I, DIN EN 14683). Vor der Reform 2022 war das keine Pflicht. Dabei handelt es sich um die einfachen Masken, die vor allem zu Beginn der Covid-19-Pandemie verbreitet waren. Man nennt sie umgangssprachlich auch OP-Masken. Im Gegenzug zu dieser Neuerung entfällt seither eines der beiden Dreieckstücher (DIN 13168 D) sowie ein Verbandtuch (DIN 13152 BR). Eine vollständige Auflistung der Materialien, die der Kfz-Verbandskasten enthalten muss, ist hier zusammengestellt.
Muss man die alten Kfz-Verbandkästen ersetzen?
Die neue Norm für den Kfz-Verbandkasten (DIN 13164) gilt seit dem 1. Februar 2022. Nach Angaben des Automobilclubs ADAC besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für Verbandkästen, die schon älter sind. Verbandkästen mit den zuvor gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterverwendet werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig. Bei den einzelnen Materialien sollte man aber auf das Haltbarkeitsdatum achten.
Wird der Kfz-Verbandkasten überprüft?
Bei der Hauptuntersuchung wird auch der Verbandkasten geprüft. Ist er nicht vorhanden, wird das als "geringer Mangel" festgehalten. Ist das Verfallsdatum abgelaufen, wird das hingegen lediglich im Prüfbericht erwähnt.
Verbandkasten: Was müssen Betriebe jetzt nachrüsten?
Auch für Verbandkästen im Betrieb besteht keine Nachrüstpflicht. Hier haben sich die Vorgaben im Jahr 2021 verändert und es ist ohne großen Aufwand möglich, die fehlenden Materialien aufzustocken. Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169 müssen um einfache Gesichtsmasken (Typ I, DIN EN 14683) und Feuchttücher ergänzt werden. Außerdem müssen mehr Wundverbände und Pflaster vorhanden sein. Eine vollständige Liste inklusive Mengenangaben stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf ihrer Webseite zur Verfügung.
Ist ein Verbandkasten im Betrieb verpflichtend?
Betriebe sind zur Verletzungsprävention verpflichtet. Jede Berufsgenossenschaft (BG) macht in ihren Unfallverhütungsvorschriften rechtswirksame Vorgaben über Art und Menge der benötigten Materialien, Räumlichkeiten und Geräte. Dabei orientieren sie sich an den Grundsätzen der Prävention nach §25 Vorschrift 1 der DGUV: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Mittel zur Ersten Hilfe jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert werden."
Welcher Verbandkasten ist für welchen Betrieb vorgesehen?
Die Größe der erforderlichen Verbandkästen richtet sich nach der Art des Betriebs und Zahl der Mitarbeiter. Grundsätzlich ersetzen zwei kleine Verbandkästen einen großen. Hier eine Übersicht.
Wie viele Verbandkästen müssen im Betrieb vorhanden sein?
Wie viele Verbandkästen benötigt werden, richtet sich ebenfalls nach der Personenstärke eines Betriebs. In weitläufigen Hallen oder Gebäuden können zudem mehrere Exemplare erforderlich sein, um die Erreichbarkeit zu gewährleisten. (siehe nächste Frage)
Wo muss der Erste-Hilfe-Koffer angebracht sein oder aufbewahrt werden?
In Notfällen müssen Verbandkästen für alle Beschäftigten schnell auffindbar und erreichbar sein. Im Radius von 100 Metern rund um jeden ständigen Arbeitsplatz sollte es einen Erste-Hilfe-Koffer geben.
Muss der Verbandkasten gekennzeichnet sein?
Die DIN-Normen sehen vor, dass auf dem Deckel eines Verbandkastens das Rettungszeichen E003 "Erste Hilfe" sowie eine Aufschrift angebracht sein muss. Je nach Größe lautet letztere: "Verbandkasten DIN13157— C" beziehungsweise "Verbandkasten DIN 13169— E". Bei dem Rettungszeichen handelt es sich um ein weißes Kreuz auf grünem Grund. Die Aufbewahrungsorte der Mittel zur Ersten Hilfe müssen gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 ebenfalls mit diesem Zeichen gekennzeichnet sein.
Wie lange sind Erste-Hilfe-Sets haltbar?
Alle Materialien im Verbandskasten haben ein Ablaufdatum. Wird ein Set gekauft, weisen alle Teile möglicherweise das gleiche Datum auf. Je nach Hersteller kann die Sammlung zwischen einem und 20 Jahren haltbar sein. Wenn man Teile entnimmt oder ersetzt, ist auf das Haltbarkeitsdatum zu achten.
Muss man ein fertiges Set kaufen?
Alle Komponenten des Verbandskastens sind auch einzeln erhältlich. Es ist erlaubt, die entsprechenden Materialien selbst zusammenzutragen. In Folge haben die einzelnen Inhalte jedoch verschiedene Haltbarkeitszeiten. Außerdem müssen sie in einem geeigneten Behältnis aufbewahrt werden. Sie dürfen keinen Schaden nehmen.
Welche Voraussetzungen muss ein Behältnis für Erste-Hilfe-Materialien erfüllen?
Die Erste-Hilfe-Materialien müssen vor Temperatur, Feuchtigkeit und Schmutz geschützt werden. Die Sterilität der einzelnen Bestandteile ist nur so gewährleistet. Neben diesen Bedingungen muss ein Erste-Hilfe-Koffer richtig gekennzeichnet sein.
Ist es erlaubt, einen Kfz-Verbandkasten nachzurüsten bis er die Norm für den Betrieb erfüllt?
Es ist auch möglich, einen Kfz-Verbandskasten um die erforderlichen Materialien zu ergänzen. Diese sind ebenfalls der Liste der DGUV zu entnehmen. Dabei ist allerdings auf das Verfallsdatum der Materialien zu achten.
Welche Erste-Hilfe Materialien benötigt man noch?
Zur unmittelbaren Ergänzung der Verbandkästen sind Schaubilder oder Bücher geeignet, die die korrekte Wundversorgung beschreiben. Welche Materialien, Räumlichkeiten oder Fahrzeuge Unternehmer bereithalten müssen, ist in den Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen BG festgehalten. Es kann sich beispielsweise um Meldeeinrichtungen, Beatmungsgeräte oder Antidote handeln. Die konkreten Maßnahmen hängen auch von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung ab.
Wer kontrolliert, ob es im Betrieb einen Verbandkasten gibt?
Ob die Verbandkästen vor Ort den Bestimmungen entsprechen, prüft die Gewerbeaufsicht oder die BG. Bei Regelverstößen können Bußgelder verhängt werden.
Muss ein Mitarbeiter im Umgang mit dem Verbandkasten geschult sein?
Nach den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", § 4 "Unterweisung der Versicherten", müssen alle Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterwiesen werden. Bei diesen Schulungen müssen sie auch in die betrieblichen Maßnahmen zur Ersten Hilfe eingewiesen werden. Darüber hinaus muss der Unternehmer über Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials, Namen und Erreichbarkeit der betrieblichen Ersthelfer sowie Notrufnummern informieren.