Corona Haben Verbraucher Anspruch auf geimpfte Handwerker?

Der gerufene Handwerker klingelt beim Auftraggeber. Bevor der Kunde ihn einlässt, möchte er aber zunächst den Impfpass des Arbeiters sehen. Darf er das? So ist die Rechtslage.

Corona Impf-Check
Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers sicherzustellen, dass entsandte Mitarbeiter gesund sind. - © lettas - stock.adobe.com

Im Kino, im Restaurant und mittlerweile auch im Betrieb: an vielen Orten haben wir uns daran gewöhnt, unseren Impfpass vorzeigen zu müssen.
Aber haben Kunden auch das Recht, den Impfstatus von Handwerkern zu kontrollieren, den sie sich nach Hause rufen?

Nein, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Verbraucher haben aus Datenschutzgründen keinen Anspruch darauf, sich einen 3G-Nachweis vorlegen zu lassen."

Betrieb ist zu 3G verpflichtet

Die Verantwortung für die Prüfung der 3G-Regel liegt beim Chef. "Der Inhaber des Betriebs hat sicherzustellen, dass wirklich nur Mitarbeiter, die das erfüllen, zur Arbeit gehen", so Husemann. Und Arbeit meint hier jeglichen Einsatzort, also auch die Wohnung eines Kunden.

Darauf müssen Verbraucher also vertrauen. "Natürlich kann man im Betrieb anrufen und sich bestätigen lassen, dass dieser die 3G-Regeln einhält", sagt Husemann. "Sicherlich haben die Betriebe aber selbst ein großes Interesse an der Einhaltung, weil es ja Bußgelder gibt, wenn man dagegen verstößt." Detaillierte Auskünfte über einzelne Beschäftigte müssen die Betriebe allerdings nicht geben.

Ohne Impfpflicht kein Anspruch

Ebenso hat niemand einen Anspruch darauf, dass nur ein geimpfter Mitarbeiter geschickt wird. Ohnehin wäre das gar nicht umsetzbar. Unter Umständen weiß der Chef selbst nicht, welche Angestellten geimpft sind und welche nicht. Denn bei 3G reicht immer auch ein Testnachweis. "Solange wir keine Impfpflicht haben, auch nicht für bestimmte Bereiche, hat man auch keinen Anspruch darauf, dass nur jemand kommt, der geimpft ist", sagt die Verbraucherschützerin.

Allerdings können Kunden darauf bestehen, dass Handwerker eine Maske tragen. "Die normalen AHA-Regeln gelten ja auch bei Terminen mit Handwerkern", so Husemann. Es ist auch anzuraten, diese einzuhalten. "Gerade in Innenräumen empfiehlt sich das, um Kummer und Stress zu vermeiden und möglichst unbeschadet durch die Corona-Zeit zu kommen." dpa/rk