Steigt der Mindestlohn, erhöht sich automatisch auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Damit wirken sich Erhöhungen nicht mehr auf die Arbeitszeit von Minijobbern aus. Mit einer einfachen Formel lässt sich berechnen, wie viele Stunden Minijobber maximal im Monat arbeiten dürfen.

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Mit jeder Anhebung des Mindestlohns wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst: 2025 lag sie noch bei 556 Euro im Monat, 2026 bereits bei 603 Euro und 2027 bei 633 Euro.
Dynamische Minijob-Grenze
Früher führten Mindestlohnerhöhungen dazu, dass Minijobber weniger arbeiten konnten. Da ihre monatlichen Einkünfte auf 450 Euro begrenzt waren, musste bei steigenden Stundenlöhnen die Arbeitszeit reduziert werden. Andernfalls drohte der Verlust des sozialversicherungsfreien Status, was mehr Steuern und Sozialabgaben bedeutet hätte. Inzwischen hat der Gesetzgeber jedoch eine dynamische Minijob-Grenze geschaffen, die dieses Problem löst.
Was es damit auf sich hat und wie viele Stunden Minijobber 2026 im Monat maximal arbeiten dürfen, wird hier erläutert. Zahlen und einfache Formeln helfen bei der Berechnung der Arbeits- sowie Urlaubszeiten:
- Wie viele Stunden dürfen Minijobber bei einer Verdienstgrenze von 603 Euro und einem Mindestlohn von 13,90 Euro maximal arbeiten?
- Was ist bei künftigen Mindestlohnerhöhungen mit Blick auf die Arbeitszeit zu beachten?
- Darf die Minijob-Grenze überschritten werden?
- Was passiert, wenn man sie trotzdem regelmäßig überschreitet?
- Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten für Rentner, die einen Minijob ausüben?
- Was gilt beim Midi-Job?
- Wie viele Tage Urlaub stehen Minijobbern zu?
- Wie hoch ist das Urlaubsentgelt?
1. Wie viele Stunden dürfen Minijobber bei einer Verdienstgrenze von 603 Euro und einem Mindestlohn von 13,90 Euro maximal arbeiten?
Für die Berechnung der Stundenzahl, die Minijobber maximal im Monat arbeiten dürfen, gibt es eine einfache Formel. Dafür dividiert man die Minijob-Grenze durch den gesetzlichen Mindestlohn und erhält als Ergebnis die maximale Anzahl an Arbeitsstunden im Monat:
Formel zur Berechnung der maximalen monatlichen Arbeitszeit im Minijob
Minijob-Entgeltgrenze / gesetzlicher Mindestlohn = maximale Anzahl der Arbeitsstunden im Monat
Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde und einer Minijob-Grenze von 603 Euro können Beschäftigte monatlich etwa 43 Stunden arbeiten. Dank der dynamischen Anpassung der Einkommensgrenze bleibt diese Arbeitszeit im Vergleich zum Vorjahr konstant. Wer zum Mindestlohn beschäftigt ist, kann somit auch 2026 im gleichen Stundenumfang tätig sein, ohne den steuer- und sozialversicherungsfreien Status zu verlieren.
2. Was ist bei künftigen Mindestlohnerhöhungen mit Blick auf die Arbeitszeit zu beachten?
Der Gesetzgeber hat eine dynamische Minijob-Grenze eingeführt. Das bedeutet: Kommt es zu einer Erhöhung des Mindestlohns, steigt automatisch auch die "Entgeltgeringfügigkeitsgrenze". Der Grund: Die Minijob-Grenze orientiert sich seit 1. Oktober 2022 an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Damit muss bei einer Anhebung des Mindestlohns auch die Arbeitszeit von Minijobbern nicht verringert werden, was Vorteile für Arbeitgeber hat. Minijobber wiederum können monatlich mehr verdienen.
Doch wie wird die Minijob-Grenze bei einer Mindestlohnerhöhung angepasst? Auch dafür gibt es eine Formel, die im entsprechendem Gesetz festgelegt ist: Dabei wird der Mindestlohn mit 130 multipliziert und anschließend durch drei geteilt. Das Ergebnis wird auf volle Euro aufgerundet.
Formel zur Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze, wenn der Mindestlohn steigt
Mindestlohn x 130 / 3 = Geringfügigkeitsgrenze (aufgerundet auf volle Euro)
Hier am Beispiel der Bedingungen seit 2026:
13,90 Euro Mindestlohn x 130 / 3 = 602,33 Euro, aufgerundet 603 Euro
Die Geringfügigkeitsgrenze wird jeweils vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Im Jahr 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro und 2027 bei 633 Euro.
3. Darf die Minijob-Grenze überschritten werden?
Seit Oktober 2022 darf die Minijob-Grenze innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes.
Auch die Höhe wurde konkret festgelegt: Minijobber dürfen in einem Kalendermonat maximal das Doppelte der Minijob-Grenze verdienen. 2026 sind das 1.206 Euro. Auf das ganze Jahr gesehen ist es erlaubt, maximal das 14-fache der Minijob-Grenze zu verdienen. Somit können Minijobberinnen und Minjobber 2026 maximal 8.442 im Jahr verdienen (Vorsicht: nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa aufgrund von Krankheitsvertretung).
Es gibt aber noch einen Sonderfall: Bei Beschäftigungen mit schwankendem Arbeitsentgelt sind mehr als zwei Überschreitungen der Minijob-Grenze zulässig. Allerdings darf das Arbeitsentgelt in dem Zeitjahr dann den Betrag von 7.236 Euro (12 Monate x 603 Euro) insgesamt nicht überschreiten. Wichtig bei schwankender Entgelthöhe: Der "Charakter der regelmäßigen geringfügig entlohnten Beschäftigung" muss erhalten bleiben.
4. Was passiert, wenn man sie trotzdem regelmäßig überschreitet?
Ein regelmäßiges Überschreiten der 603-Euro-Marke kann unangenehme finanzielle Folgen haben. Wenn Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht anpassen, kann der Minijob in Gefahr geraten. Dann können Steuern und Sozialabgaben anfallen.
5. Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten für Rentner, die einen Minijob ausüben?
Altersrenten können Ruheständler seit dem 1. Januar 2023 in voller Höhe beziehen – unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt auch für Erwerbsminderungsrenten eine dynamische Hinzuverdienstgrenze. Im Jahr 2026 liegt die jährliche Grenze für den Hinzuverdienst bei einer teilweisen Erwerbsminderung bei voraussichtlich 41.527,50 Euro – statt 39.322 Euro im Vorjahr. Diese Grenze orientiert sich jedoch am höchsten Einkommen, das in den 15 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung erzielt wurde. Daher kann die individuelle Verdienstgrenze für jeden Rentner unterschiedlich ausfallen. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze für den Hinzuverdienst ab 2026 bei voraussichtlich 20.763,75 Euro jährlich.
Die Basis für die Höhe der Hinzuverdienstgrenze sind die Sozialversicherungsrechengrößen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich neu festlegt.
Umfassende Informationen zu Rente und Hinzuverdienst gibt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
6. Welche Grenze gilt beim Midijob?
Die Midijob-Obergrenze liegt seit 1. Januar 2023 bei 2.000 Euro (vorher 1.600 Euro).
Beim Midijob gilt: In die Sozialversicherung zahlen anteilig Midijobber als auch Arbeitgeber ein. Für den Beitragsanteil der Midijobber gibt es eine spezielle Berechnungsformel.
Laut der Minijob-Zentrale zahlen Arbeitgeber im unteren Bereich des Übergangsbereichs einen höheren Beitrag, als im oberen Bereich. Der Beitrag beginnt für den Midijob ab 603,01 Euro bei 28 Prozent. Dies entspreche den für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträgen in Höhe von 28 Prozent. Der Beitrag werde bis zur oberen Midijob-Grenze von 2.000 Euro gleitend auf den üblichen Sozialversicherungsbetrag von knapp 20 Prozent abgeschmolzen.
Bei der Bestimmung der Sozialversicherungsbeiträge im Midijob hilft der Midijob-Rechner der Barmer-Krankenkasse.
7. Wie viele Tage Urlaub stehen Minijobbern zu?
Selbstverständlich haben auch Minijobber Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub. Wie bei anderen Teilzeitbeschäftigungen muss der genaue Anspruch im Einzelfall berechnet werden. Ausschlaggebend ist, an wie vielen Tagen der Arbeitswoche geringfügig Beschäftigte tätig sind.
Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs gibt es ebenfalls eine Formel. Dazu multipliziert man die Zahl der eigenen Arbeitstage pro Woche mit der Zahl 24. Das entspricht dem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche. Das Produkt teilt man wiederum durch sechs, also durch die Anzahl der Arbeitstage in einer Arbeitswoche von Montag bis Samstag.
Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs im Minijob
Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24/6 = Urlaubsanspruch im Minijob
Wer nicht selbst rechnen möchte, kann dafür Online-Tools nutzen, etwa den Urlaubsrechner der Minijob-Zentrale.
>> Lesetipp: Urlaubsanspruch bei Teilzeit und unregelmäßiger Arbeit
8. Wie hoch ist das Urlaubsentgelt?
Das Urlaubsentgelt entspricht nach Angaben der Minijob-Zentrale für jeden Urlaubstag der Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes, den der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat.
Heißt: Zur Berechnung des Urlaubsentgelts dividiert man den Verdienst der letzten 13 Wochen durch die Anzahl der in dieser Zeit geleisteten Arbeitstage. Diesen Wert multipliziert man wiederum mit der Anzahl der Urlaubstage.
Formel zur Berechnung des Urlaubsentgelts im Minijob
Verdienst der letzten 13 Wochen / Anzahl der geleisteten Arbeitstage der letzten 13 Wochen x Anzahl der Urlaubstage = Höhe des Urlaubsentgeltes
So hat sich der Mindestlohn über die Jahre entwickelt
| Jahr | Mindestlohn (in Euro/Stunde) |
| 2015 | 8,50 |
| 2016 | 8,50 |
| 2017 | 8,84 |
| 2018 | 8,84 |
| 2019 | 9,19 |
| 2020 | 9,35 |
| 2021 (1. Halbjahr) | 9,50 |
| 2021 (2. Halbjahr) | 9,60 |
| 2022 (1. Halbjahr) | 9,82 |
| 2022 (2. Halbjahr) | 10,45 |
| Seit 1. Oktober 2022 | 12,00 |
| 2024 | 12,41 |
| 2025 | 12,82 |
| 2026 | 13,90 |
| 2027 | 14,60 |
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