Bei Dachsanierung & Co Solarpflicht: In diesen Bundesländern gilt sie 2025

Ob es zu einer bundesweiten Solarpflicht kommt, bleibt abzuwarten – in manchen Bundesländern ist sie jedoch bereits Realität. Seit 2025 gelten zudem neue Photovoltaik-Pflichten, die sowohl für Neu- als auch für Altbauten relevant sind. Diese Regelungen haben die einzelnen Bundesländer getroffen – ein Überblick.

Solarpflicht
In mehreren Bundesländern sind bereits Gesetze beschlossen, die die Installation von PV-Anlagen verpflichtend machen. Auch eine bundesweite Solarpflicht steht auf der politischen Agenda. - © Marina Lohrbach – stock.adobe.com

2024 sind rund eine Million neue Photovoltaikanlagen ans Netz gegangen und liefern seither Strom. So betrug die neu installierte PV-Leistung gut zehn Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Insgesamt deckte die Solarenergie rund 14 Prozent des deutschen Stromverbrauchs. Die Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass der Solarausbau mit großen Schritten voranschreitet. Bisher läuft das ohne eine bundesweite Solarpflicht – allerdings hat der Großteil der Bundesländer bereits eigene Gesetze verabschiedet bzw. Änderungen in den Landesbauordnungen veranlasst, damit Solarpflichten greifen können.

Solarpflicht: 2025 ziehen einige Bundesländer nach

Im Jahr 2022 setzte Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine Solarpflicht in Kraft. Seither ziehen viele Länder nach. Dabei gehen sie meist dazu über, eine verpflichtende Installation erst für öffentliche und gewerbliche Gebäudedächer vorzuschreiben bzw. bei deren Neubau und im nächsten Schritt für private Wohnhäuser. Oftmals stehen jetzt aktuell Altbauten im Fokus neuer Regelungen, sodass auch bei umfassenden Dachsanierungen PV-Anlagen mit eingeplant werden müssen. Zum 1. Januar 2025 haben jetzt mehrere Bundesländer eine allgemeine Solarpflicht oder eine Pflicht bei Dachsanierungen eingeführt (siehe Überblick unten).

Die Regelungen der Bundesländer unterscheiden sich dabei hauptsächlich in den Details in Bezug auf erforderliche PV-Flächen und PV-Leistungen, die erreicht werden sollen oder auch darin, ab welcher Dachflächengröße Hausbesitzer Pflichten bekommen. In der Regel sind Gebäude mit einer Dachfläche von weniger als 50 Quadratmetern von der Solarpflicht ausgenommen. Außerdem greifen oftmals Ausnahmen in Härtefällen, wenn sich eine PV-Installation wirtschaftlich nicht darstellen lässt. Das kann der Fall sein, wenn ein Dach eine extrem sonnenarme Ausrichtung hat oder bei einer Sanierung unverhältnismäßige Kosten entstehen, weil die Dachkonstruktion keine Standardlösungen vorsieht.

Solarausbau soll weitergehen

Angesichts der starken Installationszahlen bei PV-Anlagen – immer mehr auch inklusive Speicher – und der stetig neuen Solarpflichten der Länder bleibt abzuwarten, ob die neue Bundesregierung – analog zu ihren Vorgängern – eine bundesweite Solarpflicht wieder aufgreift. Der starke Boom des vergangenen Jahres lag nach Berechnungen des Bundesverbands der Solarwirtschaft (BSW Solar) unter anderem auch an vielen neuen ebenerdig errichteten Solarparks, an Anlagen auf Firmendächern und an einem großen Wachstum bei den sogenannten Balkonkraftwerken. Hintergrund der steigenden Nachfrage ist für alle Bereiche der hohe Strompreis, der sich durch eine eigene Stromerzeugung zumindest ein wenig senken lässt.

Der BSW Solar fordert von der neuen Bundesregierung, Marktbarrieren abzubauen und einen attraktiven Investitionsrahmen sicherzustellen. Förderungen rund um die Solarenergie wurden in den vergangenen Jahren stark abgebaut. Eine große Last ist nach Angaben des Verbands für viele die Bürokratie, die mit dem Aufbau und Betreiben einer PV-Anlage zusammenhängt. Auch dieser unterscheidet sich – ebenso wie die Details der bereits geltenden Solarpflichten – in den einzelnen Bundesländern. Als gemeinsames Ziel bleibt: Bis 2030 soll die installierte Photovoltaik-Leistung auf 215 GW ansteigen und sich damit mehr als verdoppeln.

In diesen Bundesländern gilt eine Solarpflicht

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg war das erste Flächenland, das eine umfassende Solarpflicht beschlossen hat. Als Erstes trat sie für Nicht-Wohngebäude am 1. Januar 2022 in Kraft. Im Herbst 2021 hat der Landtag dann ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet. Dieses sieht eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern auch für Wohngebäude vor. Für Neubauten greift sie seit dem 1. Mai 2022. Hausbesitzer, die eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, müssen seit dem 1. Januar 2023 eine Photovoltaikanlage einbauen lassen. Außerdem greift die Solarpflicht beim Neubau eines offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen.

Bayern

In Bayern besteht seit 2023 eine Pflicht zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von staatlichen Gebäuden sowie bei Neubauten von bestimmten Industrie- und Gewerbebauten und allen anderen Nicht-Wohngebäuden. Zum 1. Januar 2025 kamen nun auch Wohngebäude dazu, sowie eine Solarpflicht bei Sanierung oder vollständiger Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes. Bei den Neuerungen ab diesem Jahr für private Wohngebäude handelt es sich allerdings nicht um eine "echte" Solarpflicht, sondern um eine Soll-Vorschrift. Das legt das Land in seiner aktuellen Bauordnung dar.

Berlin

In Berlin greift das sogenannte Solargesetz seit dem 1. Januar 2023 und verpflichtet private Eigentümer von Neubauten sowie von Bestandsgebäuden im Falle einer grundlegenden Dachsanierung zur Installation und zum Betrieb einer PV-Anlage auf ihrem Gebäudedach. Alternativ kann die Anlage nach Angaben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auch an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden.

Brandenburg

In Brandenburg gilt seit dem Jahr 2024 eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf neu gebauten Nicht-Wohngebäuden, wenn diese eine Dachfläche von 50 Quadratmetern oder mehr besitzen. Sie müssen zu mindestens 50 Prozent mit Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen ausgestattet werden. Für private Wohngebäude gilt bislang keine Solarpflicht in Brandenburg.

Bremen

Im Stadtstaat Bremen gibt es seit 2024 eine Solarpflicht. Sie gilt für grundlegende Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden und wurde zum 1. Januar 2025 auf alle Neubauten ausgeweitet – egal ob Wohngebäude oder Gewerbebau. Ausschlaggebend ist die Bruttodachfläche, die bei mehr als 50 Quadratmetern liegen muss. Festgelegt sind die Details im Solargesetz des Landes.

Hamburg

Ähnlich wie etwa in Berlin sieht es in Hamburg aus. Eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen gilt hier seit Jahresbeginn 2023 auf Dächern im Neubau. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, greift die Pflicht seit dem Jahresbeginn 2024. Auch Hamburg hat dies im Rahmen einer Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes umgesetzt.

Hessen

Seit Ende November 2022 gilt in Hessen eine Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sowie für landeseigene Gebäude. Die entsprechenden Vorgaben wurden im Hessischen Energiegesetz ergänzt. Für private Wohngebäude gibt es in Hessen derzeit keine Solarpflicht.

Niedersachsen

Auch in Niedersachsen gilt bereits seit dem Jahr 2023 eine Solarpflicht auf gewerblichen Gebäuden und seit 2024 auch auf öffentlichen Neubauten. Seit dem 1. Januar 2025 greift die Solarpflicht ebenso für Neubauten von privaten Wohngebäuden und bei Dachsanierungen. Hier greift der Grundsatz, dass alle Bauten und baulichen Anlagen mit mehr als 50 Quadratmetern Dach in die Pflicht einbezogen werden. Bei der Dachsanierung gilt die Voraussetzung, dass eine neue Dachhaut installiert wird.

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen setzte mit einer Reform der Landesbauordnung zunächst bei Parkflächen an und erweitert seither die Solarpflichten auf Gebäude. Schon seit dem Jahresbeginn 2022 müssen geeignete neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht sein und Photovoltaikanlagen bekommen. Seit dem Jahresbeginn 2024 gilt eine Solarpflicht auch für die Dächer von Nicht-Wohngebäuden und seit dem Jahresbeginn 2025 für Neubauten von privaten Wohngebäuden. Für die Wohngebäude gilt sie dann, wenn der Bauantrag nach dem 1. Januar 2025 gestellt wird. Ab dem Jahr 2026 wird die Pflicht auch bei Sanierungen von Dächern bei Altbauten greifen.

Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz greift nun eine Solarpflicht. Im September 2021 hat der Landtag dazu das neue Solargesetz verabschiedet. Es sieht vor, dass öffentliche und gewerbliche Neubauten mit PV-Anlagen ausgestattet werden müssen. Außerdem müssen neue gewerbliche und öffentliche, überdachte Parkplätze Solarmodule bekommen. Private Bauherrinnen und Bauherren von Neubauten müssen bislang nur sicherstellen, dass ihre Neubauten für die spätere Installation von Photovoltaik-Anlagen vorbereitet sind. 

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein greift seit dem 1. Januar 2022 eine Solarpflicht. Bislang sah sie vor, dass eine Installation auf geeigneten Dachflächen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als zehn Prozent der Dachfläche von allen Nicht-Wohngebäuden vorgeschrieben ist. Zudem ist bei Neuerrichtung größerer Parkplätze – wenn diese mehr als 100 Stellplätze umfassen – die gleichzeitige Installation von PV-Anlagen verpflichtend. Zum 1. Januar 2025 hat das Land die Pflichten auf grundsätzlich alle Neubauten und den Neubau auch kleinerer Parkplätze erweitert.

Diese Bundesländer haben noch keine Solarpflicht

Bislang noch keine Solarpflicht umgesetzt haben die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.