Wer ein Geschäft betreibt, muss Rundfunkgebühren bezahlen. Diese orientieren sich an der Anzahl der Betriebsstätten und der Mitarbeiterzahl. Wer seinen Betrieb in der Corona-Pandemie aufgrund behördlicher Auflagen schließen musste, kann sich jetzt rückwirkend von den Gebühren befreien lassen.

Der Rundfunkbeitrag sorgt seit Jahren für Diskussionen im Handwerk. Denn jeder Geschäftstreibende muss für seinen Betrieb Gebühren bezahlen – unabhängig davon, ob Fernseh- und Radiogeräte vorhanden sind. Wer sein Geschäft innerhalb der letzten Monate im Zuge der Corona-Pandemie und den damit zusammenhängenden gesetzlichen und behördlichen Anordnungen schließen musste, kann sich jetzt rückwirkend von den Rundfunkbeiträgen befreien lassen.
Freistellung bei mindestens dreimonatiger Schließung
Wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mitteilen, kann eine rückwirkende Freistellung der Rundfunkbeitragspflicht dann erfolgen, wenn der Betrieb insgesamt mindestens drei Monate (90 Tage) geschlossen war. Bei der Berechnung des Schließungszeitraums werden alle tatsächlichen Schließungen seit Ausbruch der Pandemie zusammengerechnet – also auch die Zeiten aus dem Frühjahr 2020.
Wichtig ist, dass der Freistellungsantrag erst nach Wiedereröffnung der Betriebsstätte gestellt wird. Nachweise für die Schließungen müssen Unternehmer nicht beifügen.
Hier geht's zum Antragsformular.
So sieht die Staffelung der Rundfunkbeiträge für Betriebe aus
Der Rundfunkbeitrag wird gestaffelt, abhängig von der Anzahl der Betriebsstätten und Mitarbeiter, berechnet. Insgesamt sind im Staatsvertrag zehn Beitragsstufen festgelegt. Viele Handwerksbetriebe müssen nur ein Drittel des Regelbeitrags zahlen, weil sie weniger als neun Mitarbeiter beschäftigen. Auszubildende, Mitarbeiter in Elternzeit und Minijobber werden nicht bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl berücksichtigt.
| Staffel | Beschäftigte pro Betriebsstätte | Anzahl der Beiträge | Beitragshöhe pro Monat in Euro |
|---|---|---|---|
| 1 | 0 bis 8 | 1/3 | 5,83 |
| 2 | 9 bis 19 | 1 | 17,50 |
| 3 | 20 bis 49 | 2 | 35,00 |
| 4 | 50 bis 249 | 5 | 87,50 |
| 5 | 250 bis 499 | 10 | 175,00 |
| 6 | 500 bis 999 | 20 | 350,00 |
| 7 | 1.000 bis 4.999 | 40 | 700,00 |
| 8 | 5.000 bis 9.999 | 80 | 1.400,00 |
| 9 | 10.000 bis 19.999 | 120 | 2.100,00 |
| 10 | ab 20.000 | 180 | 3.150,00 |
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mh