Steuertipp Schenkungssteuer für spendierte Weltreise?

Haben Sie sich in den Ruhestand verabschiedet und wollen die freie Zeit auf einer Weltreise genießen, interessiert sich womöglich auch das Finanzamt für diese Reise. Und zwar immer dann, wenn Sie Ihrer Lebensgefährtin oder Ihrem Lebensgefährten die Kosten für die Weltreise – immerhin oftmals Kosten von mehreren hunderttausend Euro – spendieren.

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Der Grund, warum sich das Finanzamt für diese Zuwendungen an den Lebensgefährten bzw. die Lebensgefährtin interessiert. Es wird vermutet, dass eine freigebige Zuwendung vorliegt, die der Schenkungssteuer unterliegt. Bei Ermittlung der Schenkungssteuer steht der Lebensgefährtin bzw. dem Lebensgefährten ein persönlicher Schenkungssteuerfreibetrag von nur 20.000 Euro zu.

Finanzgericht und Bundesfinanzhof verneinen Schenkungssteuer

In einem Fall, bei dem ein Steuerzahler seiner Lebensgefährtin eine Weltreise spendierte, entschieden das Finanzgericht und in der Revision der Bundesfinanzhof einhellig, das keine Schenkungssteuer anfällt. Doch die Begründungen für diese steuerzahlerfreundliche Annahme fallen völlig unterschiedlich aus.

So argumentierte das Finanzgericht

In objektiver Hinsicht setzt eine Schenkung voraus, dass es auf der Seite des Schenkers zu einer Vermögensminderung kommt und beim Beschenkten zu einer Vermögensmehrung. Die Richter des Finanzgerichts verneinten die Vermögensmehrung jedoch. Durch die Mitnahme auf die Weltreise ist der Lebensgefährtin kein eigener Anspruch vermittelt worden.

So argumentierte der Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof stufte den Schenkungssteuerbescheid als nichtig ein (BFH, Urteil v. 16.9.2020, Az. II R 24/18). Denn bei der Übernahme der Kosten für die Weltreise handelt es sich um verschiedenartige Schenkungen (z.B. Schenkung der Unterkunft, Schenkung der Ausflüge, Schenkung der Mahlzeiten, etc.). Und für jede einzelne dieser Schenkungen hätte das Finanzamt einen eigenen Schenkungssteuerbescheid erstellen müssen. Da das Finanzamt die Schenkungssteuer jedoch in einem Betrag in einem einzigen Steuerbescheid festgesetzt hat, ist der Bescheid nichtig.

Steuertipp: Wer seinem Lebensgefährten etwas spendiert, muss also damit rechnen, dass das Finanzamt hier versucht, Schenkungssteuer festzusetzen. Helfen die Hinweise auf das BFH-Urteil und auf die Vorinstanz beim Finanzgericht nicht, um die Schenkungssteuer vom Tisch zu bekommen, sollten betroffene Steuerzahler unbedingt den Rat eines Steuerberaters einholen. dhz