Ausbildungsprämie & Co. Bundesregierung will Schutzschirm für Azubis erneuern

Bundesarbeitsminister Heil kündigte an, das Bundesprogramm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen verlängern zu wollen. Noch mehr Betriebe sollen die verschiedenen Instrumente wie die Ausbildungsprämie nutzen können. Seit Dezember gelten für diese gelockerte Fördervoraussetzungen.

Krisenbedingt hielten sich die Betriebe im Moment bei der Vergabe von Praktika und Ausbildungsplätzen spürbar zurück, so Arbeitsminister Hubertus Heil. - © Detlev Müller

Die Bundesregierung will das Bundesprogramm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen verlängern. Wie Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, will die Regierung den bisherigen Schutzschirm für das neue Ausbildungsjahr überarbeiten und neu aufspannen. "Wir kämpfen damit auch um jeden Ausbildungsplatz", betonte er. Eine verlorene Corona-Generation könne sich die Gesellschaft weder sozial noch wirtschaftlich leisten. Sein Ministerium überarbeite gerade gemeinsam mit dem Bildungsministerium die Instrumente des vergangenen Jahres.

Wie der Minister weiter sagte, sollen noch mehr Unternehmen die verschiedenen Instrumente wie die Ausbildungsprämie nutzen können. Er sorge sich um den kommenden Ausbildungsjahrgang. Krisenbedingt hielten sich die Unternehmen im Moment bei der Vergabe von Praktika und Ausbildungsplätzen spürbar zurück. "Die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen", betonte der Minister. Man müsse auch an die Zeit nach der Krise denken.

Zuletzt war das Programm im Dezember nachgebessert worden

Das Programm "Ausbildungsplätze sichern" war ursprünglich zum 1. August 2020 aufgelegt worden. Nach einem verhaltenen Start hatte die Bundesregierung das Programm Anfang Dezember 2020 ausgeweitet und die Fördervoraussetzungen gelockert. Mittlerweile erhalten alle Unternehmen eine Ausbildungsprämie, die coronabedingte Umsatzeinbußen von 50 Prozent innerhalb von zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und Dezember 2020 nachweisen können und die Zahl ihrer Ausbildungsplätze gehalten haben.

Als alternatives Förderkriterium gelten Umsatzeinbußen in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zuvor war die Ausbildungsprämie nur für Betriebe vorgesehen, die in den Monaten April und Mai 2020 einen Umsatzeinbruch von 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr nachweisen konnten.

Anträge innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Probezeit

Dabei gibt es eine Ausbildungsprämie von 2.000 Euro pro Lehrling, wenn ein von der Corona-Krise betroffener Betrieb Auszubildende im bisherigen Umfang eingestellt hat. Für jeden zusätzlichen Lehrling (Ausbildungsprämie plus) gibt es 3.000 Euro. Bisher gilt die Regelung für Auszubildende, die ihre Lehre zwischen dem 24.06.2020 und dem 15.02.2021 begonnen haben. Die Anträge können dabei innerhalb von drei Monaten nach erfolgreich abgeschlossener Probezeit bei den Agenturen für Arbeit gestellt werden. Darüber hinaus werden Übernahmen aus insolventen Betrieben bis 30. Juni 2021 gefördert. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit - bei Auszubildenden und ihren Ausbildern - werden derzeit bis Juni 2021 bezahlt. bir