Bauantrag einreichen Bauvorlageberechtigung: "Handwerker nicht länger benachteiligen"

In neun Bundesländern ist es Handwerksmeistern gestattet, kleinere Bauvorhaben selbst zu planen und Bauanträge einzureichen – in den übrigen muss hierfür ein Architekt oder Bauingenieur hinzugezogen werden. Sachsen zählt zu jenen Ländern, in denen Handwerker keine sogenannte kleine Bauvorlagenberechtigung haben. Das soll sich ändern.

Max Frehner

Sächsische Meister aus dem Zimmerer-, Maurer-, Betonbauer- oder Metallbauerhandwerk sollen künftig Bauanträge für kleinere Bauvorhaben einreichen dürfen. - © PIC SNIPE - stock.adobe.com

Die sächsische Landesregierung plant für 2021 eine Novellierung der Bauordnung. Der Sächsische Handwerkstag dringt in diesem Zusammenhang auf eine kleine Bauvorlageberechtigung für Meisterbetriebe des Handwerks. Diese würde Handwerksmeistern die Möglichkeit einräumen, kleinere Bauvorhaben selbst einzureichen und eigenständig umzusetzen. In anderen Bundesländern ist dies bereits gängige Praxis.

"Im Wettbewerb am Markt fühlen viele unserer Betriebe sich benachteiligt, weil es im Freistaat eine derartige kleine Bauvorlageberechtigung für Meister aus dem Bau- und Ausbauhandwerk noch immer nicht gibt", erklärt Handwerkstag-Präsident Roland Ermer.

Kleine Bauvorlageberechtigung in neun Bundesländern anerkannt

Die kleine Bauvorlageberechtigung ist in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und seit Februar 2021 auch in Sachsen-Anhalt Bestandteil der jeweiligen Landesbauordnung. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) setzt sich seit längerem auf Bundesebene dafür ein, die kleine Bauvorlageberechtigung einheitlich in allen Bundesländern anzuerkennen.

Im Kern zielt diese Spezialregelung auf kleinere Bauprojekte ab, wie die Errichtung von Häusern mit einer Wohnfläche von bis zu 400 Quadratmetern – Vorhaben also, die in den genannten Ländern nicht nur von Architekten und Ingenieuren, sondern auch von bauausführenden Handwerksmeistern beantragt und umgesetzt werden können.

Handwerker in Sachsen nicht länger benachteiligen

"Geradezu aberwitzig ist es, wenn bauausführende Meisterbetriebe des Handwerks in Sachsen einerseits verpflichtet sind, Pläne von Architekten und Ingenieuren vor der praktischen Bauausführung zu prüfen und gegebenenfalls Mängel, die auf Planungsfehler zurückgehen, unverzüglich anzuzeigen – die Fachkompetenz der Handwerksprofis andererseits aber bezweifelt wird, wenn diese selbst kleine Bauvorhaben beantragen und praktisch umsetzen wollen", so Ermer.

Deshalb müsse die kleine Bauvorlageberechtigung jetzt auch in Sachsen in die Landesbauordnung Eingang finden. Ermer: "Auf jeden Fall nehmen wir es nicht länger hin, dass sächsische Meister aus dem Zimmerer-, Maurer-, Betonbauer- oder Metallbauerhandwerk gegenüber jenen in anderen Bundesländern noch länger das Nachsehen haben."