Der Arbeitslosenbeitrag wird zum Jahreswechsel wie geplant von 3 Prozent auf 2,5 Prozent sinken. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
Karin Birk

Das Bundeskabinett hat die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf den Weg gebracht. Wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mitteilte, werden "die Beitragszahler im kommenden Jahr um insgesamt rund sechs Milliarden Euro" entlastet. Der Beitragssatz werde dauerhaft auf 2,6 Prozent und per Verordnung um weitere 0,1 Prozentpunkte befristet bis zum Jahr 2022 gesenkt. Darüber hinaus hat das Kabinett die von Heil geforderte Qualifizierungsoffensive beschlossen. "Ich glaube, da sind wir einen wichtigen Schritt vorangegangen", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zum neuen Qualifizierungschancengesetz.
Das Kabinett habe ein Gesetz verabschiedet, das auch ein Recht auf Weiterbildung oder auf Beratung zur Weiterbildung verankert und das Zuschüsse für Unternehmen gebe, die durch die Digitalisierung ihre Produktion verändern und dann auch die Menschen schulen müssten, sagte Merkel weiter. Wie Heil mitteilte, sollen Beschäftigte künftig unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße bei der Weiterbildung gefördert werden, wenn sie infolge des digitalen Strukturwandels oder sonstigen Strukturwandels einen entsprechenden Bedarf hätten. Die Förderung gelte auch für die Weiterbildung in einem Engpassberuf.
Zuschüsse sind an Kofinanzierung durch Arbeitgeber gebunden
Daneben soll es auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt geben, wenn ein Mitarbeiter an einer entsprechenden Weiterbildung teilnimmt. Beides – Zuschüsse zum Arbeitsentgelt wie die Weiterbildungsförderung – seien aber grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße, hieß es weiter.
Darüber hinaus sollen all jene leichter Arbeitslosengeld bekommen, die häufig nur Beschäftigungsverhältnissen von kurzer Dauer nachgehen. So sollen künftig auch die einen Arbeitslosenanspruch geltend machen, die innerhalb von 30 Monaten auf Versicherungszeiten von 12 Monaten kommen. Bisher musste die Mindestversicherungszeit binnen 24 Monaten erfüllt werden.
Arbeitgeber gegen Förderung mit der Gießkanne
Die Arbeitgeber halten die verstärkte Förderung der Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) in "ihrer Zielsetzung" für richtig. Allerdings dürfe die BA Weiterbildung nicht mit der Gießkanne fördern, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Sie müsse vielmehr da ansetzen wo deutlicher Unterstützungsbedarf bestehe. Ziel müsse sein, Arbeitslosigkeit zu verhindern und dabei den Fokus auf die Zielgruppen Geringqualifizierte, Ältere und qualifizierte Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu richten. Kramer wies daraufhin, dass die Arbeitgeber schon jetzt viel Geld für Weiterbildung investierten. Er warnte vor Verdrängungs- und Mitnahmeeffekten. Er forderte deshalb eine Begrenzung der Förderung auf mittelständische Unternehmen mit maximal 2000 Beschäftigten und eine Befristung auf drei Jahre, um die Effekte der Fördermaßnahmen zu prüfen.