Unfallversicherung Lohnnachweis einreichen: BG Bau behebt technische Probleme

Bei der elektronischen Lohnnachweisabgabe 2017 über das Extranet der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) kam es vereinzelt zu technischen Problemen.

Meldung zur Unfallversicherung: Wer seinen Lohnnachweis derzeit nicht elektronisch angeben kann, darf alternativ auch Fax oder E-Mail nutzen. - © bofotolux - stock.adobe.com

Die Abgabe des Lohnnachweises bei der BG Bau für das Jahr 2017 ist die Grundlage für die Berechnung des Beitrages zur gesetzlichen Unfallversicherung in diesem Jahr. Bei der technischen Variante, den Lohnnachweis 2017 über das Extranet abzugeben, konnte es zu technischen Problemen kommen. Die Folge: die Übermittlung war nicht möglich und der Betreffende bekam eine Fehlermeldung angezeigt.

Passiert ist das einem Leser der Deutschen Handwerks Zeitung, der sich daraufhin in der Redaktion gemeldet hat. Die BG Bau reagierte auf Anfrage sofort und bestätigt nun, dass die Probleme wieder behoben sind.

Problem mit der Lohnnachweisabgabe: Zwei Fristen 2018

Und sie weist explizit drauf hin, dass im Rahmen einer gesetzlichen Änderung momentan zwei Wege der Lohnnachweisabgabe nötig sind. Zum einen das bisherige Papier- bzw. Extranetverfahren mit Meldefrist bis spätestens 12. Februar 2018 sowie das neue UV-Meldeverfahren, bei dem der Lohnnachweis über ein Stammdatenabgleich mit Hilfe eines systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramms oder einer Ausfüllhilfe übermittelt wird. Hier endet die gesetzliche Frist am 16. Februar 2018. 

Für den Lohnnachweis 2018 sind die Daten dann ausschließlich über das neue Meldeverfahren zu übermitteln. jtw

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