Richtig finanzieren Fehler beim Leasing vermeiden

Leasing kann für Handwerker eine gute Finanzierungsmöglichkeit sein. Was man bei der Planung beachten sollte und die wichtigsten Begriffe im Überblick.

Leasing ist für viele Handwerker eine alternative Finanzierungsmöglichkeit. - © FM2/Fotolia.com

Ralf Marquardt, Gründer und Geschäftsführer der FML Finanzierungs- und Mobilien Leasing GmbH & Co. KG , verrät im Interview, wie Unternehmen bei der Finanzierungsplanung Fehler vermeiden können.

DHZ: Was sollten Unternehmer bei der Planung vorab beachten?

Unternehmer sollten nicht nur überlegen, was sie leasen möchten, sondern auch, ob sie nicht Investitionen zusammenfassen wollen. Wenn Sie mehrere Objekte anschaffen, lohnt sich oftmals ein Pool-Leasing. So wird die Vielzahl kleinerer Investitionen eines Unternehmens über einen festgelegten Zeitpunkt zusammengefasst und in einen Leasingvertrag eingebunden. Aufgrund des höheren Volumens verbessern sich so die Leasingkonditionen.

DHZ: Kurz- oder Langzeitplanung: Was würden Sie Unternehmern empfehlen?

Marquardt: Unternehmerische Erfolge von morgen basieren auf den Investments von heute. Dabei ist eine sorgfältige, vorausschauende Planung wichtig. Wir stellen immer wieder fest, dass sich viele zu spät mit dem Thema Finanzierung beschäftigen: Wenn das Fahrzeug oder die Maschine schon fast auf dem Hof steht, ist es für eine solide Planung meist zu spät. Außerdem ist seit der Bankenkrise die Finanzierung zunehmend schwieriger geworden und sollte daher rechtzeitig vorbereitet werden.

DHZ: Welche Punkte spielen bei der Kalkulierung eine wichtige Rolle?

Marquardt: Ob Anzahlung ja oder nein und welche Laufzeit, muss jeder Leasingnehmer selbst entscheiden. Wobei natürlich die Rahmenbedingungen der Leasingerlasse zu beachten sind. Bei der monatlichen Leasingrate gilt, ehrlich zu sich selbst sein: Was kann ich wirklich aufbringen? Und, im Falle von Teilamortisations-Verträgen (TA): Was ist das Leasing-Objekt am Ende der gewünschten Leasingdauer noch wert? Unternehmer sollten eine auf die individuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten und persönlichen Präferenzen zugeschnittene Vertragsform wählen. Unabhängige Leasingberatungen sind hier meist deutlich flexibler und marktgerechter als herstellerabhängige Angebote, die ja im Wesentlichen der Absatzförderung dienen.

DHZ: Wie kurzfristig bekommt der Kunde die Fahrzeuge?

Marquardt: Manchmal erhalten wir sehr spontane Anfragen. Ein kurzfristiger Bankkredit ist in diesen Fällen fast unmöglich: Die Angebote sind meist unflexibel und bis zum Vertragsabschluss können Wochen vergehen. Bei Leasingverträgen indes sind die Vorlaufzeiten und der Vertragsabschluss deutlich kürzer und vor allem unkomplizierter: Wir reagieren auf eine Online-Anfrage in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einem Finanzierungsentwurf. So können Leasingnehmer kurzfristig auf konkrete Kundenanfragen reagieren und damit wesentlich zum Unternehmenserfolg beitragen. Die Prüfung der Bonität eines Neukunden kann, je nach Projektgröße, allerdings auch schon mal eine Woche dauern.

Was Leasingnehmer beachten sollten

  • Kein Eigentumserwerb: Der Leasinggegenstand geht nach Ablauf der Leasingzeit wieder an den Leasinggeber zurück. Der Leasingnehmer hat nicht die Möglichkeit das Objekt bei eventueller Nichtnutzung oder plötzlichem dringenden Geldbedarf zu verkaufen. Eine Untervermietung ist nur mit Zustimmung des Leasinggebers möglich.
  • Feste Vertragslaufzeit: Einerseits ein Vorteil, andererseits ist ein Leasingvertrag in der Regel unkündbar. Die Leasingrate stellt somit einen steuerlich absetzbaren Fixkostenblock dar.
  • Kündigungsgefahr: Der Leasinggeber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Leasingnehmer mit zwei Monatsraten in Zahlungsverzug ist. Hinzu kommen eventuell auch noch Schadenersatzforderungen.
  • Der Leasingnehmer muss die Leasingraten auch bei Nichtnutzung weiterhin zahlen (Bindung an die Vertragslaufzeit). Bei juristischen Streitigkeiten, zum Beispiel Garantie- und Gewährleistung, kommt das Dreiecksverhältnis Leasinggeber-Leasingnehmer-Hersteller zum Tragen. Der Leasingnehmer muss in der Regel Ansprüche gegen den Hersteller "auf eigene Rechnung" geltend machen. Eine Einstellung von Zahlungen an den Leasinggeber ist nur im Fall der Wandlung möglich.

Leasing ABC

Bilanzneutralität: Ein großer Vorteil von Leasing ist die Bilanzneutralität. Das heißt, die geleasten Objekte tauchen weder auf der Aktiv-, noch auf der Passivseite der Bilanz auf. Die Bilanzkennzahlen (wie z.B. die Eigenkapitalquote) bleiben damit, anders als bei einer Kreditfinanzierung, unverändert. Darüber hinaus kann der Leasingnehmer die Leasingaufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbuchen.

Laufzeit: Der Leasingvertrag muss über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen werden. Dafür ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Objektes ausschlaggebend, die sich nach den amtlichen AfA-Tabellen (Afa = Absetzung für Abnutzung) richtet. Die Leasing Vertragsdauer muss zwischen 40 bis 90 Prozent der AfA-Zeiten liegen.

Leasingraten: Leasingraten sind Betriebsausgaben für die Nutzung eines Leasingobjekts, die beim Leasingnehmer sofort voll abzugsfähig sind. Dabei gibt es Unterschiede: Leasingraten können linear (gleichbleibend), progressiv (im Verlauf zunehmend), degressiv (im Verlauf abnehmend) oder saisonal (mit nutzungsspezifischen Intervallen) aufgesetzt werden.

Leasingvertrag: Leasingverträge werden über eine feste Vertragslaufzeit abgeschlossen, daher ist es wichtig sich vorher Gedanken über die tatsächliche Nutzungsdauer zu machen. Aus betriebsbedingten Gründen ist es aber selbstverständlich möglich Leasingobjekte auch vorzeitig auszutauschen. Besonders im Bereich der Bürokommunikation kann das wegen der technologischen Innovationen von Vorteil sein. Stellt es sich dagegen heraus, dass die Objekte doch noch länger benötigt werden, so ist auch eine Verlängerung der Vertragslaufzeit oder ein Kauf der Leasingobjekte möglich.

Mietkauf: Der Mietkauf entspricht im Wesentlichen der klassischen Darlehensfinanzierung. Die Bilanzierung erfolgt beim Mietkäufer, d.h. er aktiviert das Objekt in seiner Bilanz und kann entsprechende Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. Der Mietkäufer ist also von Beginn an wirtschaftlicher Eigentümer. Im Gegensatz zum Leasing ist der Mietkauf damit nicht bilanzneutral und die Mietkaufraten sind nicht voll als Betriebsausgaben absetzbar. Am Ende der Laufzeit geht mit der Zahlung der letzten Rate dann auch das juristische Eigentum automatisch an den Mietkäufer über.

Mobile Leasingobjekte: Grundsätzlich kann man alle mobilen Investitionsgüter leasen. Neben Produkten mit schnellen Innovationszyklen, wie IT und Kommunikationstechnik, eignet sich gewerbliches Leasing auch bei Objekten mit besonders langen Abschreibungs-Laufzeiten wie Büro- und Geschäftseinrichtungen. Hier kann über Leasing, der Abschreibungsraum verkürzt und so der tatsächlichen – oft wesentlich kürzeren – Nutzungsdauer angepasst werden (pay-as-you-earn-Prinzip). Im Kernbereichen der betrieblichen Investitionen z.B. in Maschinen, lassen sich über Leasing oft entscheidende Liquiditätsspielräume gewinnen, denn Leasing belastet werde die eigenen Banklinien, noch das Eigenkapital und bietet außerdem über die gesamte Laufzeit eine feste Kalkulationsgröße.

Restwert: Sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten während der Leasingdauer nicht durch Zahlung der Leasingraten getilgt worden, spricht man von einem Restwert. Bei dem im Vertrag ausgewiesenen Restwert handelt es sich lediglich um eine kalkulatorische Größe, die sich aus Objektwert, Höhe der monatlichen Rate und Laufzeit ergibt.

Teilamortisationsvertrag: Die Teilamortisation ist eine Leasingform, die sich dann empfiehlt, wenn das Leasingobjekt besonders wertbeständig oder im Restwert genau bestimmbar ist. Die Anschaffung- und Herstellungskosten des Leasingobjekts werden während der Grundmietzeit nur zu einem vorher festgelegten Prozentsatz amortisiert. Am Ende verbleibt meist ein Restwert, weshalb man auch vom "Restwert-Leasing" spricht. Liegt am Ende der Laufzeit der kalkulierte Restwert unter dem Marktwert, kommt in der Regel der Leasingnehmer für die Differenz auf. Ein zu niedrig angesetzter Restwert führt dagegen zu hohen Monatsraten. Es ist daher wichtig, den Restwert möglichst marktgerecht zu kalkulieren. Zum Ablauf der vereinbarten Leasingdauer, kann der Leasingnehmer mit dem Leasinggeber aber auch eine Verlängerung des Vertrages oder den Kauf des Objektes vereinbaren.

Vollamortisationsvertrag: Im Gegensatz zur Teilamortisation ermöglicht die Vollamortisation dem Leasingnehmer eine schnelle Tilgung der Kosten (bis 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer). Außerdem deckt die Leasingrate nicht nur die Anschaffungs- und Nebenkosten, sondern auch die Finanzierungs- und Gewinnanteile des Leasinggebers. Ist die Leasingdauer beendet, hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, das Objekt zurück zu geben, zu kaufen oder den Mietvertrag zu verlängern.

Quelle: Leasinggesellschaft FML