Mit dem EU-Führerschein wurden die nationalen Klassen von eins bis fünf durch 16 EU-weite Klassen von A bis T ersetzt. Das sorgte vor allem bei alten Führerscheinbesitzern für Verwirrung. Hier gibt es die wichtigsten Klassen im Überblick.

Viele Besitzer alter Führerscheine wissen oftmals nicht genau, welche Fahrzeuge sie mit ihrem Führerschein überhaupt führen dürfen. Denn durch die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum 19. Januar 2013 wurden einige Fahrerlaubnisklassen und die Gültigkeitsdauer des Führerscheindokuments geändert. Das gilt vor allem für die alte Klasse drei: Wer beim heutigen EU-Pkw-Führerschein die gleichen Fahrberechtigungen wie damals erwerben will, muss gleich vier Prüfungen absolvieren und tief in die Tasche greifen.
Eine Übersicht der wichtigsten EU-Führerscheinklassen
AM - Die kleinste Zweiradklasse umfasst Mopeds und Kleinkrafträder bis 50 ccm beziehungsweise 4 kW bei Elektromotoren. Auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und dreirädrige Kleinkrafträder ist sie nötig. Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse beträgt 16 Jahre.
A1 - Wer mit 16 Jahren gleich die Klasse A1 macht, darf Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS fahren. Bei dieser Klasse ist AM automatisch inbegriffen.
A – Diese Klasse gilt für Motorräder mit unbegrenztem Hubraum und Leistung. Der Weg dorthin führt über die Klasse A2, für die ein Mindestalter von 18 Jahren und maximal 35 kW/48 PS vorgesehen sind. Nach zwei Jahren Fahrpraxis wird aus A2 nach einer praktischen Prüfung die Klasse A. Wer direkt in die Klasse A will, muss mindestens 24 Jahre alt sein.
B - Aus der ehemaligen Klasse drei ist B geworden. Automatisch enthalten sind die Klassen AM und L. Durften Besitzer der alten Klasse drei neben dem Pkw auch einen Lkw bis 7,5 Tonnen oder einen leeren Bus mit Anhänger fahren, ist B auf maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beschränkt. Wer schwerere Anhänger ziehen will, benötigt die Klasse BE oder die Erweiterung B96.
C – Diese Klasse fasst verschiedene Lkw-Klassen zusammen. Mit C1 dürfen kleine Lkw bis 7,5 Tonnen bewegt werden (ist im alten 3er-Führerschein schon enthalten). Mit der höchsten Lkw-Klasse CE dürfen Sattelkraftfahrzeuge oder ein Gliederzug mit einem Gesamtgewicht auch über 12 Tonnen bewegt werden. Für C und CE sind ein Mindestalter von 21 Jahren sowie die Qualifikation als Berufskraftfahrer erforderlich.
D - Umfasst Busführerscheine und die Klassen L und T, zum Beispiel Zugmaschinen wie Traktoren . Weitere Sonderklassen betreffen Mofas und Quads. "Für ein Mofa muss kein Führerschein im klassischen Sinne erworben werden", sagt Gerhard Roth vom Tüv Süd. "Fahrberechtigt ist, wer 15 Jahre alt ist und eine Prüfbescheinigung vorlegen kann, die theoretischen und praktischen Unterricht voraussetzt." Quads wiederum werden als "vierspurige Fahrzeuge" eingeordnet, weshalb je nach Motorisierung die Klasse AM oder B erforderlich ist.
Aktuelle Entsprechungen für den Führerschein der Klasse drei
Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat und bei den neuen Scheckkarten die detaillierte Aufschlüsselung der Kassen vermisst, muss sich an den Schlüsselnummern orientieren, die neben den Klassen aufgeführt sind.
| Wo und wann erteilt? | Entsprechungen | Schlüsselnummern |
| BRD - vor dem 1.12.1954 - Klasse 3 (a+b) | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L = 3) |
| BRD - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L Auf Antrag: T | BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L = 3) |
| BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L = 3) |
| BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L = 3) |
| BRD - nach dem 1.01.1989 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 L 174 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L = 3) |
| DDR (Klasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder) - vor dem 31.03.1957 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L Auf Antrag: T | BE 79.06 L 174, L 175 C 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L = 3) |
| DDR (Klasse 3 für Traktoren) - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, L 175 |
| DDR (Klasse 3 für Traktoren) - zwischen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980 | AM, A1, L | A1 79.05 L 174, 175 |
| DDR (Klasse 3 für Traktoren) - nach dem 31.03.1980 | AM, L | L 174, L 175 |
Quelle: Bußgeldkatalog 2017
Die höhere Zahl an Führerscheinklassen ergibt sich vor allem aus der Anpassung an die EU-Klassen. "Der Vorteil ist, dass der Besitzer mit einem Dokument EU-weit unterwegs sein kann", sagt Gerhard von Bressensdorf von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF).
Kosten durch Umstellung gestiegen
Durch die vielen Klassen sind die Kosten jedoch deutlich gestiegen. Wer etwa 1997 den Pkw-Führerschein der Klasse drei gemacht hat, bezahlte inklusive der Pflichtstunden laut BVF umgerechnet im Schnitt etwa 1.100 Euro. Für die gleichen Fahrberechtigungen müsste ein Fahrschüler heute neben der Klasse B (circa 2.000 Euro) auch in den Klassen BE, C1, und T eine Prüfung ablegen - was mit 6.000 bis 8.000 Euro zu Buche schlagen wird.
Gültigkeit bis maximal 2033
Die Gültigkeit des inzwischen scheckkartengroßen Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt. Dann wird ein neues Dokument mit einem aktuellen Bild fällig. "Ältere Führerscheine, sowohl die bis 1998 ausgegebene Papiervariante als auch die ersten Kartenführerscheine bis 2013, müssen bis 2033 umgetauscht werden", sagt Roth. Insgesamt müssen nach Zahlen des Kraftfahrbundesamts und der Bundesanstalt für Straßenwesen rund 45 Millionen Scheine bis 2033 umgetauscht werden. dpa/dhz