Fahranfänger müssen künftig für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung mehr bezahlen. Einem Bericht zufolge haben TÜV und Dekra beantragt, die Kosten zu erhöhen. Das Gleiche gilt auch für die alle zwei Jahre notwendige Auto-Hauptuntersuchung, kurz TÜV.

Die Führerscheinprüfung wird in Zukunft teurer. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einem entsprechenden Antrag der technischen Prüfstellen, TÜV (Technischer Überwachungsverein) und Dekra (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein), zugestimmt. Die Gebühren sollen sowohl für die theoretische als auch für die praktische Führerscheinprüfung erhöht werden. Die Auto-Hauptuntersuchung, die in regelmäßigen Abständen fällig ist, wird ebenfalls teurer.
Technische Prüfstellen beantragen Erhöhung
Grundlage der Erhöhung ist ein Antrag von TÜV und Dekra . Dieser ist laut einem Sprecher des BMVIsowohl von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als auch durch einen externen Gutachter geprüft worden. Auf eine Anfrage erklärt er: "Zuletzt sind die Gebühren für Führerscheinprüfungen und Hauptuntersuchungen vor acht Jahren angepasst worden. Seitdem sind Personal- und Sachkosten gestiegen. Das BMVI ist gesetzlich verpflichtet, Gebühren so zu gestalten, dass sie kostendeckend sind."
Zwei Kostenstellen bei Führerscheinprüfung
Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, erklärt im Gespräch mit der "Saarbrücker Zeitung": "Es gibt zwei Kostenfaktoren. Einmal die Gebühr für die Tätigkeit des Sachverständigen in der theoretischen oder praktischen Prüfung, die an den TÜV oder an die Dekra entrichtet wird. Sozusagen eine amtliche Gebühr, die die technischen Prüfstellen erheben dürfen. Diese Gebühr wird nun per Verordnung neu festgelegt." Darüber hinaus kommen noch die Gebühren der Fahrschulen .
Erhöhung um knapp acht Prozent
Konkret bedeutet dies, dass der "amtliche" Anteil bei der theoretischen Führerscheinprüfung beim PKW künftig zehn Euro statt bisher 9,30 Euro kostet. Bei der praktischen Prüfung steigen die Kosten von 71,40 Euro auf 77,10 Euro. Für den Motorrad-Führerschein müssen künftig 102 Euro statt wie bisher 94,90 Euro bezahlt werden. Die Auto-Hauptuntersuchung steigt von bis zu 53,50 Euro auf bis zu 56,71 Euro. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung laut Verordnung knapp acht Prozent.
Kosten für Führerscheinprüfung gesetzlich geregelt
Die Gebühren für die Führerscheinprüfung sind dabei gesetzlich festgelegt. Aktuell fallen in der Klasse B für die Theorieprüfung 20,83 Euro an. Die praktische Prüfung kostet 84,97 Euro. Die Prüfung für das Motorrad liegt bei 112,81 Euro. In Kraft treten wird die Verordnung mit den neuen Gebühren laut der "Hessische Niedersächsische Allgemeine" voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres . Zuerst muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen. aro
Kosten für Führerschein als Betriebsausgaben abziehbar
Entstehen Ihnen in Ihrem Betrieb Kosten für den Erwerb eines Führerscheins, ruft das meist das Finanzamt auf den Plan. Im Visier der Überprüfungen steht vor allem die Frage, ob es sich bei dem Erwerb des Führerscheins um rein private Gründe oder um betriebliche Gründe handelt.
In einem Urteilsfall vor dem Finanzgericht Niedersachsen ging es um einen Land- und Fortwirt, der seinem Sohn den Führerschein für das Fahren eines Traktors bezahlte und die Führerscheinkosten als Betriebsausgaben verbuchte. Der Sohn durfte den Traktor mit einer Sondergenehmigung fahren, obwohl er noch gar nicht 18 Jahre alt war. Das Finanzamt lehnte den Abzug, zumal der Sohn nicht einmal im elterlichen Betrieb angestellt war, sondern nur regelmäßig im Rahmen familiärer Verpflichtungen aushalf und den Traktor steuerte.
Voraussetzung für Berufsausübung
Die Richter des Finanzgerichts Niedersachsen stellten sich überraschenderweise auf die Seite des Landwirts und ließen die Führerscheinkosten für Führerscheinklasse T als Betriebsausgaben zum Abzug zu (Urteil v. 6.6.2012, Az. 4 K 249/11).
Tipp: Zwei Signalwirkungen hat dieses Urteil: Bezahlen Sie einem Familienmitglied den Führerschein für das Lenken eines LKW und dieses Familienmitglied übernimmt nachweislich für Sie betriebliche Fahrten, dürfte selbst ohne Anstellung ein Betriebsausgabenabzug möglich sein. Zudem macht es nichts aus, dass das Familienmitglied wegen seiner Fahrpraxis deutlich geringere Führerscheinkosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B (Pkw-Führerschein) hat. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .