Finanzierung Bessere Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung von Unternehmen

Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung und das Wachstum von Unternehmen verbessern. Profitieren sollen auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen.

Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung und das Wachstum von Unternehmen verbessern. Profitieren sollen auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. - © Photographee.eu/Fotolia.com

Die Bundesregierung hat dazu den "Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften" beschlossen. Hintergrund ist, dass die steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften neu geregelt wird.

Die Neuregelung soll steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigen. Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, sollen jetzt nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. In dieser Situation befänden sich auch häufig junge Unternehmen. Ihre Finanzierungsmöglichkeiten werden damit erheblich verbessert.

Einfacher Investoren gewinnen

Für Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist die Neuregelung eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts. "Künftig kann es Unternehmen damit noch besser gelingen, Investoren für innovative Geschäftsmodelle zu gewinnen", sagt Schäuble. Laut Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erhalten Unternehmen durch die Neuregelung einen besseren Zugang zu privatem Beteiligungskapital, das sie für ihr Wachstum brauchen. Gabriel: "Das steigert die Attraktivität des Wagniskapitalmarkts Deutschland."

Der Entwurf ist Teil der Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und setzt das "Eckpunktepapier Wagniskapital" aus dem Herbst 2015 fort. Das Papier soll die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen steigern und die Rahmenbedingungen für Wagniskapital verbessern. Der Gesetzentwurf ist nicht auf Startups und innovative Unternehmen beschränkt. dhz