Lebensversicherungen waren in Deutschland lange Zeit sehr beliebt. Doch durch sinkende Zinsen bringen sie immer weniger Ertrag. Altverträge dagegen sind oft noch lukrativ. Wichtige Fragen und Antworten zur Lebensversicherung.

Lebens- und Rentenversicherungen waren bei den Bundesbürgern lange Zeit beliebt. Sicherheit und eine verlässliche Rendite versprachen sich viele von den Verträgen. Doch die Beliebtheit hat gelitten: Zwar registrierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Ende 2015 noch etwa 86,7 Millionen Verträge. Im Vergleich zu 2014 ist das aber ein Minus von 1,7 Prozent.
Einer der Gründe sind die sinkenden Renditen. Denn aufgrund der niedrigen Leitzinsen wurde der Garantiezins in den vergangenen Jahren immer wieder gesenkt. Ab 2017 soll er noch weiter fallen. Altverträge dagegen sind oft noch lukrativ. Deshalb müssen die Pros und Contras auch von Fall zu Fall individuell abgewogen werden. Wichtige Fragen und Antworten zur Lebensversicherung.
Wie hoch wird der Garantiezins bei einer Lebensversicherung ab Januar 2017 sein?
Der Garantiezins wird nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums von aktuell 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent fallen. "Beim Garantiezins handelt es sich um den Zinssatz, den Versicherungsunternehmen ihren Kunden maximal auf den Sparanteil im Beitrag zusagen dürfen", sagt Hasso Suliak vom GDV. Versicherer verpflichten sich mit dem Garantiezins, die Gelder ihrer Kunden besonders sicher anzulegen.
Welche Policen sind vom sinkenden Garantiezins betroffen?
"Gesenkt wird der Garantiezins bei klassischen Versicherungen, also Verträgen mit garantierter Verzinsung", sagt Katharina Henrich von der Stiftung Warentest. Das sind neben Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen etwa die sogenannten Riester- und Rürup-Policen. Bei der betrieblichen Altersversorgung sind auch Direktversicherungen sowie einige Pensionskassen-Verträge betroffen.
Was bedeutet der sinkende Garantiezins für Bestandskunden?
Bestandskunden sind vom sinkenden Garantiezins nicht betroffen. Erst für Policen, die ab dem 1. Januar 2017 neu abgeschlossen werden, fällt die garantierte Leistung für Kunden niedriger aus. Das heißt: Bestandskunden bekommen den garantierten Zinssatz, der ihnen bei Vertragsabschluss zugesagt wurde. Viele Altverträge sind aus heutiger Sicht deswegen attraktiv. Allerdings wird das Sinken der nicht garantierten Überschussverzinsung unter dem Strich auch die Rendite der Bestandskunden schmälern.
Was gilt bei einem vorzeitigen Vertragsausstieg aus der Lebensversicherung?
"Grundsätzlich gefährdet jede vorzeitige Kündigung die ursprünglich geplante Altersabsicherung", sagt Suliak. Nach seinen Angaben sind ältere Verträge oft derart gut verzinst, dass ein Ausstieg wohlüberlegt sein sollte. Für diejenigen, die sich aktuell in einem finanziellen Engpass befinden, gibt es Alternativen zur vorzeitigen Kündigung des Vertrags oder zum Verkauf der Lebensversicherung. "Das sind etwa Beitragsfreistellung und Stundung oder die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen", so Suliak. Verbraucher sollten sich unbedingt von ihrem Versicherer beraten lassen.
Kann man seine Lebensversicherung verkaufen?
Ja, es gibt Unternehmen, die sich unter bestimmten Voraussetzungen als Käufer anbieten. Bei Ankauf der Kapitalpolice wird der Vertrag von dem Käufer weitergeführt. Das jeweilige Unternehmen übernimmt also die laufende Prämienzahlung. Der Verkäufer erhält einen Rückkaufswert, der in aller Regel um einige Prozente höher ist als beim Versicherer. Der Todesfallschutz bleibt in einem gewissen Umfang erhalten. An die Erben wird die Leistung im Todesfall gezahlt, wobei alle bis dahin angefallenen Kosten wie laufende Beiträge für die Police und der Kaufpreis abgezogen werden. Die Ablaufleistung des Vertrags fließt am Ende der Laufzeit an das Unternehmen, das die Police erworben hat.
Worauf ist beim Verkauf der Lebensversicherung zu achten?
Unter den Firmen, die Lebensversicherungen ankaufen, tummeln sich jede Menge schwarze Schafe. "Beim Verbraucher sollten die Alarmglocken schrillen, wenn Firmen völlig unrealistische Angebote unterbreiten", sagt Suliak. Das ist etwa der Fall, wenn Firmen versprechen, sie würden das Doppelte des Rückkaufswertes für die Police bezahlen. "Gewarnt sein sollte der Kunde auch, wenn man ihm sagt, dass der Kaufpreis anschließend in Raten ausgezahlt werde", so der Experte. Interessierte sollten deshalb nur Anbieter wählen, die Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen sind.
Wie wird eine Lebensversicherung "beliehen"?
Wenn man eine Lebensversicherung beleiht, nimmt der Verbraucher auf seine Lebensversicherung ein sogenanntes Policendarlehen auf. "Das ist eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung", erklärt Suliak. Das Darlehen darf nicht höher sein wie der Rückkaufswert der Versicherung. Verbraucher haben hierauf allerdings keinen Rechtsanspruch. Der Darlehensnehmer muss das Policendarlehen verzinsen, aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf tilgen. Später wird es mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Wer den ursprünglichen Versicherungsschutz der Lebensversicherung wiederherstellen möchte, kann das Darlehen natürlich auch zurückzahlen. dpa/dhz