Wechsel Kfz-Versicherung auch noch im Dezember kündigen

Am 30. November endet die reguläre Wechselfrist der meisten Kfz-Versicherungen. Aber auch im Dezember haben viele Autofahrer noch die Möglichkeit zu kündigen. So funktioniert es.

Auch im Dezember ist es noch möglich, seine Kfz-Versicherung zu wechseln. - © Foto: Huk-Coburg

Wer seine Kfz-Versicherung nicht bis zum 30. November kündigt, hat anschließend keine Möglichkeit mehr diese doch noch zu wechseln. Stimmt nicht ganz. auch im Dezember ist das immer dann möglich, wenn sich der neue Grundbeitrag der Versicherung erhöht: "Preiserhöhungsschreiben der Versicherer müssen Autofahrer nicht einfach hinnehmen. Sie können mit einem Sonderkündigungsrecht aus ihrem alten Vertrag aussteigen und zu einem neuen, günstigeren Anbieter wechseln", sagt Klaus Hufnagel, Geschäftsführer des Vergleichsportals TopTarif.

Wann ist das Sonderkündigungsrecht gegeben?

Ein Sonderkündigungsrecht greift immer dann, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne gleichzeitig auch den Umfang des Versicherungsschutzes zu erweitern. Dies ist beispielsweise auch bei einer Umstufung in eine teurere Typ- oder Regionalklasse der Fall. Ausschlaggebend für das Sonderkündigungsrecht ist immer der Grundbeitrag der Versicherung. Oft kann der Rechnungsbetrag dabei sogar sinken. Selbst wenn der Fahrer in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse kommt und der Versicherer diese Ersparnis nicht komplett weiterreicht,besteht ein Sonderkündigungsrecht.

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    Schadenfreiheits-Rabatt (SF-Klasse): Sicheres Fahren wird belohnt. Umso länger ein Versicherungsnehmer sein Auto schadenfrei fährt, desto höher fällt der Rabatt aus. Berechnet wird nach schadenfreien und ununterbrochenen Kalenderjahren.
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    Teilkasko: Teilkasko oder Vollkasko ist die Frage. Wer sich für Teilkasko entscheidet, verpflichtet sich bei einem Schaden am Auto einen Teil der Kosten mitzutragen. Damit wird jedoch der jährliche Beitrag günstiger.
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    Einzelfahrer-Rabatt: Es gibt Vergünstigungen, wenn nur der Versicherungsnehmer selbst das Auto fährt. Sollte ein anderer Fahrer mit dem Auto einen Unfall verursachen, ist der Schaden nicht von der Versicherung abgedeckt. Ausnahmen sind Fahrten von Werkstattmitarbeitern, die nach einer Reparatur das Auto testen. Ausgenommen sind auch Notfälle und Gefahrensituationen, die den Versicherungsschutz nicht gefährden.
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    Partner-Rabatt: Diesen Nachlass bekommen Ehe- oder Lebenspartner, die gemeinsam das versicherte Fahrzeug nutzen. Wie beim Einzelfahrerrabatt ist keine weitere Person berechtigt, das Auto zu nutzen. Es gelten auch hier die Ausnahmen der Werkstattfahrten und Fahrten in Gefahren- und Notsituationen.
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    Wenigfahrer-Rabatt: Wer weniger Kilometer fährt, zahlt auch weniger bei der Versicherungsprämie. Wer zusätzlich im Alltag auf Bahn und Bus zurückgreift, für den kommt eventuell auch der Bus- und Bahnfahrer-Rabatt in Frage. Wird die ursprünglich angegebene Kilometerzahl im Laufe des Jahres überschritten, sollte die Versicherung informiert werden.
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    Garagen-Rabatt: Einige Versicherungen gehen davon aus, dass ein Auto mehr Schäden nimmt, wenn es auf der Straße oder im Freien abgestellt wird – durch Unwetter, Schäden durch Dritte oder Diebstahl. In der Regel handelt es sich um verschließbare Garagen. Je nach Versicherung werden auch Carports oder Außenparkplätz, die für Dritte nicht zugänglich sind, belohnt. Sich extra zu diesem Zweck eine Garage anzuschaffen, lohnt sich allerdings nicht. Durchschnittlich gewähren die Anbieter lediglich einen Prozent Rabatt.
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    Hausbesitzer-Rabatt: Eigenheim, Glück allein. Das gilt auch für manche Kfz-Versicherungen. Wer in seinem Eigenheim (Haus oder Wohnung) lebt bekommt unter Umständen Rabatte. Der Grund: Versicherungen stufen Hausbesitzer als risikoarme Versicherungsgruppe ein. Dennoch sollten Verbraucher vergleichen. Einige Versicherungen bevorzugen auch zur Miete wohnende Autofahrer.
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    Fahrsicherheitstraining-Rabatt: Wer ein anerkanntes Fahrsicherheitstraining absolviert hat, wird mit einem Rabatt belohnt. Laut ADAC starten Fahranfänger dann mit einer niedrigeren Prämie von 125 Prozent.
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    Erstbesitzer-Rabatt: Wer als erster Besitzer ein Fahrzeug zulässt und versichert, erhält bei vielen Versicherungsunternehmen einen Erstbesitzer-Rabatt. Sobald das Fahrzeug in einen anderen Besitz übergeht, muss dieser Umstand der Kfz-Versicherung gemeldet werden.
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    Öko-Rabatt: Wer ein umweltfreundliches Auto fährt, zahlt eine geringere Versicherungsprämie. Dabei spielt vor allem der CO2-Ausstoß eine Rolle. Der Rabatt betrifft hauptsächlich Hybridfahrzeuge und reine Elektroautos.

Versicherungsbeginn bei der Mehrheit der Anbieter zum 1. Januar

Die Versicherer müssen ihre Kunden auf die Preiserhöhungen und ihr außerordentliches Kündigungsrecht hinweisen. Die Mehrheit der Kfz-Versicherer bietet ausschließlich ganzjährige Policen mit einer Laufzeit ab dem 1. Januar an. Kommt es im neuen Jahr zu Preiserhöhungen, müssen die betroffenen Autofahrer also bis spätestens Ende November informiert werden, damit ein Wechsel innerhalb der einmonatigen Frist noch möglich ist. Für Versicherungen, die Verträge mit Laufzeiten von weniger als zwölf Monaten anbieten, gilt dieser Stichtag nicht.

Die Kfz-Police kündigen – was wird benötigt?

Um die Kfz-Police zu kündigen, reicht ein formloses Schreiben mit der Nummer des Versicherungsscheins, dem amtlichen Kennzeichen und der Angabe, bis wann welche Versicherung gekündigt wird. Bei Sonderkündigungen ist es außerdem ratsam, den Grund der Kündigung mit anzugeben, beispielsweise wegen Preiserhöhungen.

Laut einer Umfrage der Versicherung Huk-Coburg denkt jeder achte Autofahrer über einen Wechsel seiner Kfz-Versicherung nach. - © Foto: Huk-Coburg

Autofahrer sollten jedoch unbedingt darauf achten, dass alle Fristen eingehalten werden. Bei der Kündigungsfrist zählt der Posteingang beim Versicherer, nicht wie häufig fälschlicherweise angenommen, der Poststempel. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den Brief daher per Einschreiben versenden.

Lohnt sich der Wechsel überhaupt?

Ob sich ein Wechsel lohnt, muss bei jedem Versicherten individuell betrachtet werden. Allerdings ist es ratsam, die verschiedenen Kfz-Versicherungen zu vergleichen und anschließend über einen Wechsel nachzudenken. Denn: Laut einer Analyse des Verbraucherportals Verivox liegt die Ersparnis zwischen günstigen und durchschnittlich teuren Versicherungen bei rund 190 Euro.

Für Autofahrer, die ihr Fahrzeug Vollkasko versichern, liegt diese Differenz laut Verivox sogar bei 233 Euro. "Die großen Unterschiede bei den Kfz-Versicherungsprämien zeigen, wie umfassend der Wettbewerb auf diesem Markt geworden ist“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer bei Verivox. Positiv für Autofahrer: Durch den starken Wettbewerb verbessern sich auch die Leistungen der Kfz-Versicherungen. dhz