Autofahren bei Hitze Bikini, Flipflops und Eis am Steuer nicht verboten

Der Sommer ist da und mit ihm die Hitze, die vor allem hinterm Lenkrad zur Belastung werden kann. Schuhe ausziehen, Eis essen oder einen Ventilator anschalten zur Abkühlung – vieles ist bei Hitze erlaubt.

Im Hochsommer wird das Auto oft zur Sauna. Wer da kein Cabrio hat, muss sich eine andere Abkühlung einfallen lassen. - © Foto: tournee/Fotolia

Wenn sich das Auto im Hochsommer so richtig aufheizt, ist das Einschalten der Klimaanlage wohl das verbreitetste Mittel dagegen. Doch ältere Modelle haben diese Ausstattung oft noch nicht und vielen Menschen ist die kalte Luft der Klimaanlage auch unangenehm. Sie greifen zu anderen Mitteln.

Wenn man sich die Gesetzeslage anschaut, ist vieles davon auch gar nicht verboten im Straßenverkehr, obwohl es gefährlich sein könnte. Ein Verkehrsjurist vom ADAC klärt auf.

Nicht verboten, aber gefährlich

  • Barfuß oder Flipflops am Steuer: Ganz klar, im Auto sind weder Flipflops noch blanke Fußsohlen wirklich verkehrssicher. Verboten sei aber beides nicht. Probleme drohen dennoch bei Crashs: "Kann die Unfallursache darauf zurückgeführt werden, gibt es mindestens ein Bußgeld", erklärt Markus Schäpe. Das ist etwa der Fall, wenn das Bremspedal barfuß nicht stark genug gedrückt werden konnte, um den Wagen rechtzeitig zu stoppen. Wird bei so einem Unfall jemand verletzt, kann sogar ein Strafbefehl folgen.
    Auch Probleme mit der Kfz-Versicherung seien möglich. Allerdings sind dem Juristen keine Gerichtsurteile bekannt, wo wegen unzureichenden Schuhwerks auf grobe Fahrlässigkeit entschieden wurde und die Kfz-Versicherung einen Schaden deshalb nicht zahlen musste.
  • Eis schlecken: Rauchen, trinken, essen – am Steuer ist das alles kein Problem. Da macht ein leckeres Eis keine Ausnahme. "Der Gesetzgeber verlangt nicht, dass immer beide Hände am Lenkrad sind", sagt der Verkehrsjurist. Gesetzlich verboten sind am Steuer tatsächlich nur Handys. Grundsätzlich gilt aber: Am besten ist es, wenn die Hände am Steuer sind.
  • Füße aus dem Fenster: Ganz lässige Beifahrer strecken ihre Füße während der Fahrt aus dem Fenster, um sie zu kühlen. Solange sie dabei angeschnallt sind, droht laut ADAC kein Bußgeld. Trotzdem wird davon abgeraten: Bei Unfällen wird es gefährlich, weil Beifahrer in dieser Sitzhaltung nicht mehr gut geschützt sind. Wird der Airbag ausgelöst, können schnell die Beine brechen.
  • Frische Brise dank Ventilatoren: Gerade ältere Autos haben oft keine Klimaanlage. Durch das offene Fenster kommt zwar frischer Wind. Aber ein kleiner Ventilator erfrischt mehr. Außerdem lässt sich die Stärke des Luftzuges am Gerät regulieren. "Solange der Ventilator das Sichtfeld nicht verdeckt, ist alles okay", sagt Schäpe.
  • Im Bikini auf dem Autositz: Im Straßenverkehr gibt es keine Kleiderordnung. Wer in Badesachen fährt, macht demnach nichts falsch.. Nicht ratsam ist dagegen die Autofahrt im Adamskostüm: Komplett nackt am Steuer riskieren Autofahrer eine Anzeige wegen Exhibitionismus, so der ADAC-Jurist. dpa