Derzeit läuft in den USA die größte Rückruf-Aktion aller Zeiten, wegen defekter Airbags des Zulieferers Takata. Doch eigentlich sollen die Airbags keine Leben gefährden, sondern bei einem Unfall schützen. Wissenswertes zum Airbag.
Als Vorläufer des Airbags gilt eine Erfindung aus dem Jahre 1920, durch welche Piloten bei einer Kollision vor schweren Verletzungen geschützt werden sollten. Es handelte sich um ein Luftkissen, dass allerdings während des Flugs und der Fahrt auf dem Rollfeld ständig aufgeblasen war.
Das erste Patent zu einem Kfz-Airbag wurde im Jahre 1951 von dem Münchner Erfinder Walter Linderer angemeldet und im selben Jahr noch gewährt. In den USA erhielt zwei Jahre später John W. Hetrick ein ähnliches Patent. Beide Modelle waren jedoch wegen mangelnder Sensor- und Auslösetechnik nicht besonders praktikabel. Man erkannte, dass der Einsatz reiner Pressluftflaschen als Druckerzeuger nicht ausreicht.
Militärprojekt als Ausschlag
Die Entwicklung der heute üblichen, von Pyrotechnik angetriebenen Gasgeneratoren begann erst 1968 bei Mercedes-Benz. Zwei Jahre später gelang einer Entwicklergruppe, ebenfalls aus Süddeutschland, der entscheidende Durchbruch. Es handelte sich eigentlich um ein wehrtechnisches Projekt, dessen Aufgabenstellung "kleine Streubomben mittels einer Treibladung so vom Flugzeug zu trennen, dass der beim Ausstoß entstehende Schalldruck keine Beschädigung am Flugzeug entstehen lässt" lautete. Doch es dauerte noch bis 1981 bis der erste deutsche Pkw mit der Technik – es war eine Mercedes S-Klasse – ausgestattet wurde .
In den USA wurden als Reaktion auf weltweit stark steigende Unfallzahlen ab 1973 automatische Insassenschutzsysteme verbindlich vorgeschrieben. Von den Autoherstellern wurden daraufhin verschiedene Lösungsansätze entwickelt. Heutige Airbags werden durch einen Gasgenerator ausgelöst, der mit einem Treibmittel elektrisch gezündet wird. Das Gas strömt dann explosionsartig durch eine Art Metallteller und bläst den Airbag in Sekundenbruchteilen auf .
Seit 1997 ist der Einbau von Front-Airbags für die vorderen Insassen eines Kraftfahrzeugs in den Vereinigten Staaten gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland sind sie bis heute noch immer keine Pflicht, auch wenn die Hersteller sie in der Regel einbauen.
Lange Lebensdauer
Airbags gelten in ihrer Bauweise und wegen den verwendeten Materialien als extrem haltbar. Eine Pflicht zur Überprüfung des Systems alle zehn Jahre wurde abgeschafft. Das Luftkissen ist kein Bestandteil von Fahrzeugwartungen. Auch eine Austauschpflicht gibt es nicht mehr.
Trotzdem kann es in einzelnen Fällen zu Verschleiß kommen, so dass der Airbag ungewollt auslösen kann. Sollte ein Defekt vorliegen, leuchtet beim Starten des Fahrzeugs in der Anzeige eine Kontrollleuchte auf. Bei heutigen Modellen geht man jedoch von einer Lebenszeit von 15 bis 20 Jahren aus. jr
