Der Crowdfunding-Markt ist klein, wächst aber stark. Vor der Einführung schärferer Regeln zum Schutz von Kleinanlegern kommt die Koalition den Internet-Plattformen auf den letzten Metern entgegen.

Nach Kritik aus der Gründerszene und den Ländern bessert die Koalition unmittelbar vor der Bundestagsentscheidung ihr neues Gesetz zum besseren Schutz von Kleinanlegern nach. Damit soll der boomende deutsche Markt für Geldanlagen über Internet-Plattformen (Crowdfunding) attraktiv bleiben.
So werden unter anderem ursprünglich vorgesehene strenge Informationspflichten gelockert und eine Obergrenze von 10.000 Euro für Investoren (Kapitalgesellschaften) bei der Schwarmfinanzierung etwa von Startups aufgehoben. Darauf verständigten sich jetzt die zuständigen Fachpolitiker von Union und SPD, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Koalitionskreisen erfuhr.
Ausnahmen für Genossenschaften und gemeinnützige Initiativen
Am kommenden Donnerstag soll der Bundestag grünes Licht für das neue Regelwerk geben, um Verbraucher als Lehre aus dem Milliardenskandal um den Windpark-Finanzierer Prokon besser vor hochriskanten Geldanlagen zu schützen. Im Juni hat dann der Bundesrat das letzte Wort. Bis Ende 2016 soll die Wirkung der Vorschriften überprüft werden.
Die Länder hatten zuvor zahlreiche Änderungen an den Plänen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) verlangt. Nun wird es auch Ausnahmen für Genossenschaften sowie soziale und gemeinnützige Initiativen geben, die Geld einsammeln. Verbraucherschützer sind skeptisch. Der Schutz der Kleinanleger werde durch die Ausnahmen auf den Kopf gestellt, warnen sie.
Anleger können 14 Tage lang widerrufen
Bürger, die sich im Netz mit überschaubaren Beträgen an einem Projekt oder einer Firmenidee beteiligen und auf gute Renditen hoffen, müssen nicht wie geplant eigenhändig ein Blatt mit Warnhinweisen zu den Risiken der Anlage unterschreiben und an den Anbieter schicken – dafür reicht künftig das Eintippen von Vor- und Nachnahme im Internet. Zusätzlich wird es ein 14-tägiges Widerrufsrecht geben. "Anleger bekommen die Gelegenheit, eine möglicherweise übereilt getroffene Entscheidung noch einmal zu überdenken", sagte der CDU-Finanzpolitiker Frank Steffel. "Ein Crowdinvestment kann damit komplett online durchgeführt werden."
Die Grenze, ab der Anbieter größerer Crowd-Projekte in einem umfangreichen Prospekt informieren müssen, wurde gegenüber dem Regierungsentwurf von 1 Million auf 2,5 Millionen Euro angehoben.
Werbeverbot kommt nicht
Ein von der Regierung favorisiertes generelles Werbeverbot kommt nicht. Bei Werbung, die eine bestimmte, jedoch nicht garantierte Rendite in Aussicht stellt, muss der obligatorische Warnhinweis um folgenden Zusatz erweitert werden: "Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen." Die Finanzaufsicht Bafin kann Werbung für besonders riskante Angebote aber beschränken oder komplett verbieten.
Die Szene der Schwarm-Finanzierer, die sich im Internet und nicht bei der Bank Geld besorgen, hat großen Zulauf. Laut einer Studie der Cambridge-Universität ist Europas Crowdfunding-Markt 2014 um 144 Prozent auf knapp drei Milliarden Euro gewachsen. Deutschland rangiert mit 140 Millionen Euro auf Platz 3. Bei allen Geldanlagen gilt: Wo hohe Renditen locken, ist das Ausfallrisiko groß.
Finanzierungsbeiträge steigen stärker als Zahl der Startups
Eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) bestätigt den Trend zur Schwarmfinanzierung. Demnach erwägen immer mehr Gründer, ihre Unternehmensideen mit Hilfe von Crowdfunding zu finanzieren. Während in den ersten drei Quartalen 2013 per Crowdinvesting 8,3 Millionen Euro gesammelt wurden, waren es im gleichen Zeitraum 2014 bereits über 12 Millionen Euro. Allerdings stieg weniger die Zahl der finanzierten Startups als vielmehr die der einzelnen Finanzierungsvolumina.
Der Arbeitskreis Gründungs- und Mittelstandsfinanzierung hält den Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutz für vertretbar. Er führe zu mehr Schutz für die zahlreichen Klein-Investoren, ohne der Marktentwicklung zu schaden. Prof. Friederike Welter vom IfM sprach sich jedoch gegen eine Überregulierung des Marktes aus. Dies entspreche weder dem Charakter der neuen Finanzierungsform noch dem Willen der vielen Klein-Investoren.
Unterstützung durch Familie und Freunde schafft Vertrauen
Größte Chancen für Crowdfinanzierung haben Gründer demnach, wenn ihr soziales Umfeld ebenfalls zur MItfinanzierung bereit ist. Eine Anschubfinanzierung durch Familie und Freunde vermittle dem Investor Vertrauen in das Crowdfunding-Projekt. dpa/fm