Als Zusatz zur privaten Altersvorsorge kann das Wohn-Riester-Programm im Alter den Verbleib in der eigenen Wohnung sichern. Doch nicht für jeden ist das Angebot geeignet.
In Deutschland bestehen aktuell 1,4 Millionen Wohn-Riester-Verträge. Nach einem Plus von 223.000 ist die Eigenheimrente damit die Riester-Sparte mit den höchsten Zuwachsraten. Sie ist eine Ergänzung zur privaten Altersvorsorge ("Riester-Rente") und kommt für Menschen in Frage, die eine Immobilie entweder bauen, kaufen oder entschulden wollen. Ein Vorteil ist, dass durch staatliche Zulagen und zusätzliche Steuervorteile Kredite von Immobilienkäufern schneller zurückgezahlt und somit Zinsen gespart werden können.
Besonders Personen mit geringem Einkommen und vielen Kindern können von der staatlichen Zulage profitieren. Pro Kind erhalten sie bis zu 300 Euro zusätzlich zur Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Allerdings wird der Betrag auf dem Wohnförderkonto besteuert. Das kann durchaus ein Risiko darstellen: "Bei Wohn-Riester werden fiktive Erträge besteuert. Es erfolgt also keine Auszahlung wie bei einem normalen Riestervertrag, von dem die Steuerbelastung bezahlt werden kann", so Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).
Mögliche Zusatzzahlungen im Alter
Bei dem Wohnförderkonto handelt es sich um ein sogenanntes fiktives Konto, auf dem nichts angespart wird, sondern nur die geförderten Tilgungsleistungen und eventuelle Kapitalentnahmen aus privaten Altersvorsorgeverträgen registriert werden. Die Verzinsung liegt bei zwei Prozent jährlich. Spätestens dann, wenn das Konto aufgelöst wird, etwa mit 68 Jahren, muss dieser Betrag versteuert werden. Durch diese nachgelagerte Versteuerung kann es sein, dass man im Alter nochmals mit hohen Zahlungen konfrontiert wird.
In der Regel seien die Vorteile der Förderung jedoch deutlich höher als Steuern, die man im Alter noch auf das Wohnförderkonto zahlen muss, ist Jörg Sahr von der Zeitschrift "Finanztest" überzeugt. Allerdings warnt er davor, sich eine Immobilie nur durch Zulagen und Steuervorteile leisten zu wollen. Sinnvoller ist es, sich bei der Planung einer Immobilien-Finanzierung genügend Puffer freizuhalten.
Zukünftige Ereignisse als Risiko
Wohn-Riester sei ein komplexes Produkt, so Ralf Scherfling, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Wenn sich im Laufe des eigenen Lebens gewisse Umstände ändern, könne sich auch die gesamte Berechnungsgrundlage verschieben. Es handele sich dabei um Ereignisse, die man langfristig nicht voraussehen kann: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, Umzug in einen neuen Ort, Tod des Lebenspartners oder auch Nachwuchs.
Wer seine Immobilie dann verkauft, muss möglicherweise die geförderten Beiträge sofort nachversteuern. Unter bestimmten Umständen lässt sich die Sofortbesteuerung jedoch vermeiden, etwa wenn die Beitragshöhe innerhalb eines Jahres in einen anderen Riester-Vertrag gestecktwird. dpa/tmn/jr
