Unzulässige Kreditgebühren Kreditbearbeitungskosten: Erstattung genau kontrollieren

Kreditbearbeitungsgebühren sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht rechtens und müssen von der Bank rückerstattet werden. Kunden sollten dennoch genau prüfen, ob die Erstattung wie vorgesehen erfolgt.

Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unzulässig. Betriebe sollten prüfen, ob eine Erstattung auch wie vorgesehen erfolgt. - © Foto: Alexander Raths/Fotolia

Verbraucher sollten ganz genau prüfen, ob ihr voller Anspruch bei der Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Kreditbearbeitungskosten berücksichtigt wurde. Bei einer Stichprobe mehrerer Verbraucherzentralen von insgesamt 206 Fällen gaben viele Banken und Sparkassen den Forderungen der Kunden nämlich nicht nach oder zahlten nur einen Teil der geforderten Ansprüche zurück.

Kosten wieder ins Soll gebucht

Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Ein Kunde etwa habe auf seinem Kontoauszug entdeckt, dass die zuvor erstatteten Kreditbearbeitungskosten wieder ins Soll gebucht waren, beschreibt die Verbraucherzentrale.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mai 2014, wonach Kreditbearbeitungsgebühren – auch Abschlussgebühr oder Kreditkosten genannt – nicht rechtens sind. dpa/tmn