Der Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) fürchtet um die Existenz der 130 Kfz-Schiedsstellen. Durch ein neues Gesetz drohten den Einrichtungen unnötige Kosten und ein erhöhter Personalaufwand.
In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBG-E) hat der ZDK seinen Unmut zum Ausdruck gebracht. Denn nach dem Gesetzentwurf sollen sich alle schon bestehenden Schiedsstellen als "Verbraucherschiedsstelle" lizenzieren lassen, was an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. So müssten die Einrichtungen über eine eigene Webseite verfügen, einen jährlichen Tätigkeitsbericht und alle zwei Jahre einen Evaluationsbericht abgeben.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Verbraucherschiedsstelle allerdings müssten praxisgerecht auf ein angemessenes Niveau reduziert werden, fordert der ZDK. Dazu gehörten die Verhinderung überbordender Informationspflichten sowie die einseitige Belastung am Verfahren beteiligter Unternehmen.
Außerdem kritisiert der ZDK, dass die Verbraucherverbände nicht an der Finanzierung der privaten Verbraucherschlichtungsstellen beteiligt werden sollen, obwohl ihnen an vielen Stellen umfassende Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte eingeräumt würden.
Die seit 45 Jahren bestehenden Kfz-Schiedsstellen gelten laut ZDK gemeinhin als Musterbeispiel für einen praktizierten Verbraucherschutz. Sie schlichten Streitigkeiten zwischen Werkstattkunden oder Gebrauchtwagenkäufern und den betroffenen Kfz-Betrieben, im Idealfall ohne dass es zu teuren Gerichtsprozessen kommt. Allein im Jahr 2013 haben die Kfz-Schiedsstellen laut ZDK fast 11.700 Anträge verhandelt. dhz
