Informationen des Bankenverbands Öffentliche Förderung: Alternative zum Kredit der Hausbank

Muss etwas im Betrieb finanziert werden, denken viele Unternehmer zuerst an den klassischen Kredit der Hausbank. Doch es gibt noch andere Möglichkeiten, an die benötigten Mittel zu kommen, zum Beispiel die öffentliche Förderung. Die wichtigsten Infos im Überblick.

Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es viele Finanzierungsmöglichkeiten durch öffentliche Förderung. - © iStock

Ob bei einer Existenzgründung oder für ein bestehendes Unternehmen – öffentliche Fördermittel können vielen Handwerksbetrieben helfen. Wer finanzielle Unterstützung beantragen möchte, sollte ein paar Punkte beachten. Der Bundesverband deutscher Banken informiert zu diesem Thema in einer neuen Broschüre .

Was sind öffentliche Fördermittel?

Öffentliche Fördermittel werden von Bund oder Ländern bereitgestellt. Sie dienen dazu, die Innovationstätigkeit zu verbessern oder Betriebe beim Umwelt- und Klimaschutz zu unterstützen.

Wer kann Fördermittel beantragen?

Existenzgründer, bestehende Unternehmen oder Freiberufler können staatliche Fördermittel beantragen. Dafür müssen sie in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Existenzgründer müssen bestimmte fachliche und kaufmännische Qualifikationen vorweisen. Bei den freiberuflich Tätigen werden oft nur bestimmte Berufsgruppen gefördert. Außerdem werden in vielen Fällen nur kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition der EU gefördert.

KMU Definition der Europäischen Union

BeschäftigteUmsatzBilanzsumme
Kleinstunternehmen<10undbis 2 Mio. Eurooder bis 2 Mio. Euro
Kleine UNternehmen<50undbis 10 Mio. Eurooder bis 10 Mio. Euro
Mittlere Unternehmen<250undbis 50 Mio. Eurooder bis 43 Mio. Euro

Wer sind die Träger der öffentlichen Förderung?

Auf Bundesebene sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Landwirtschaftliche Rentenbank für die Vergabe öffentlicher Fördermittel verantwortlich. Auf Landesebene gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Kreditinstitut. Bürgschaftsbanken und Mittelständige Beteiligungsgesellschaften bieten in jedem Bundesland Ausfallbürgschaften und Beteiligungen an.

Welche Rolle hat die Hausbank bei der öffentlichen Förderung?

Öffentliche Fördermittel werden in der Regel über die Hausbank beantragt. Diese sucht aus den Programmen der Förderbanken die geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten aus und übernimmt anschließend die kredittechnische Abwicklung. Sie prüft, ob die Förderkriterien eingehalten werden, ermittelt die Bonität des Antragsstellers und beantragt den Kredit bei der Förderbank.

Mittlerweile können sich Interessenten im Internet über Angebote der KfW informieren. Ein Großer Teil des Antrags- und Kreditbearbeitungsprozesses wurde digitalisiert. Trotzdem wird das Antragsverfahren in der Praxis immer noch als aufwendig empfunden. Antragssteller sollten deshalb vor allem darauf achten, vollständige Unterlagen einzureichen. Sonst kommt es durch Rückfragen zu Verzögerungen.

Betriebe haben keinen rechtlichen Anspruch auf öffentliche Förderung. Sie müssen ihre Hausbank von dem Konzept überzeugen, damit diese ihren Antrag an eine Förderbank weiterleitet.

Welche Arten der Förderung gibt es?

Zunächst wird zwischen Innenfinanzierung und Außenfinanzierung unterscheiden. Bei der Innenfinanzierung handelt es sich zum Beispiel um einen einbehaltenen Gewinn, bei der Außenfinanzierung um einen Bankkredit.

Förderprogramm haben meistens nicht nur den Vorteil, Betrieben eine günstige Finanzierung zu bieten, sondern auch Kontakte zu anderen Firmen zu vermitteln und damit ein größeres Netzwerk zu schaffen.

1. Fremdkapital: Zum Fremdkapital gehören auch die öffentlichen Förderkredite. Sie ergänzen häufig den Hausbankkredit. Ein bekanntes Programm ist der KfW-Unternehmerkredit. - Eine Checkliste für Antragssteller gibt es hier. Ein Förderkredit bietet folgende Vorteile:

- Zinsvergünstigungen möglich

- feste Kalkulationsbasis durch lange Darlehenslaufzeit

- lange Zinsbindungen möglich

- tilgungsfreie Anlaufjahre möglich

- verschiedene Förderprogramme miteinander kombinierbar

2. Bürgschaften: In Deutschland stehen Beiträge bis maximal 1,25 Millionen Euro für Ausfallbürgschaften von den Bürgschaftsbanken zur Verfügung. Höhere Beträge werden meistens über Landesbürgschaftsprogramme abgesichert. Ausfallbürgschaften werden für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art gewährt, zum Beispiel für:

- Existenzgründungen und Betriebsübernahmen

- Investitions- und Wachstumsfinanzierungen

- Betriebsmittel

- Avale und Garantien

- Leasingfinanzierungen

3. Eigenkapital: Kleinere Unternehmen haben einen geringeren Anteil an Eigenkapital als große Unternehmen. Jedoch ist eine breit haftende Basis ein wichtiger Risikopuffer und ein wichtiger Indikator für die Solvenz eines Unternehmens. Eine Möglichkeit die Eigenkapitalquote zu erhöhen, bieten öffentliche Förderinstrumente durch Mezzanine-Kapital oder durch öffentlich geförderte Beteiligungen.

- Mezzanine-Finanzierung: Dies ist ein Finanzierungsbaustein, der aus Eigenkapital und Fremdkapitalelementen besteht.

- öffentlich geförderte Beteiligungen: Beteiligungen sind echtes Eigenkapital. Das Ziel des Geldgebers ist es, seine Beteiligung mittel- bis langfristig gewinnbringend zu verkaufen.

Weitere Infos zu ERP-Startfonds und mittelständischen Beteiligungsgesellschaften finde Sie hier. jb