Gesetzlicher Schutz für Spareinlagen Einlagensicherung: Kabinett beschließt Umsetzung von EU-Richtlinie

Sparer in Deutschland sind künftig besser vor möglichem Geldverlust geschützt. Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie für die einheitliche Einlagensicherung beschlossen. Was Sparer noch wissen müssen.

Das Geld der Sparer soll künftig noch besser geschützt sein. Der rechtlich garantierte Schutz im Fall einer Bankpleite beträgt bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank. - © Foto: Colourbox.de

Gemäß der Richtlinie sollen Sparer im Schadensfall künftig schneller und unbürokratischer an ihr Geld kommen. Bei einer Bank-Pleite sollen Kontoinhaber ihre Einlagen innerhalb von sieben Tagen zurückerhalten. In Deutschlande gilt dies ab 1. Juni 2016, europaweit spätestens 2024. Derzeit gilt eine Frist von 20 Tagen .

"Die deutschen Sparer wissen: Ihre Spareinlagen sind sicher", so Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Mit dem Gesetz werde die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung erhöht. "Damit stärken wir das Vertrauen in das deutsche Banksystem", so Schäuble. Die Strukturen der deutschen Einlagensicherung blieben erhalten.

Sicherungssysteme der Banken und Sparkassen

Gemäß der neuen EU-Richtlinie muss jedes EU-Land einen Einlagensicherungsfond aufbauen. Allerdings gibt es in Deutschland seit Jahren einen Einlagenschutz für Spargelder, der deutlich über die europaweit geltende gesetzliche Sicherung von 10.000 Euro pro Kunde hinausreicht. Privatbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über eigene Sicherungssysteme, die erhalten bleiben und ein höheres Schutzniveau bringen.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie der Verband der Volks- und Raiffeisenbanken verfügen jeweils über einen "Haftungsverbund". Konkret heißt das: Es besteht die Garantie, das ein Geldhaus in Not von anderen Mitgliedern gestützt wird und nicht Pleite gehen kann. Kundengelder sind so mittelbar gesichert. Beide Verbände könnend ihre gesonderten Einrichtungen nun als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen.

Darüber hinaus gibt es gesetzliche Entschädigungs-Einrichtungen – jeweils für private Banken (EdB) sowie öffentliche Banken (EdÖ). Einlagen sind dort bis zu 100.000 Euro pro Kunde geschützt. Auch zahlreiche Privatbanken sind freiwillig Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes -mit einer Sicherungsgrenze.

Freiwilliger VÖB-Einlagensicherungsfonds

Ab 1. Januar 2015 beträgt diese 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals pro Kunde nach bisher 30 Prozent. Bis 2025 soll die niedrigste garantierte Summe der freiwilligen Sicherung von 1,5 Millionen auf 437.500 Euro sinken. Mit dem Niveau sind laut Verband auch hohe Einlagen komplett geschützt. Bei den öffentlichen Banken gibt es den freiwilligen VÖB-Einlagensicherungsfonds, der Beträge über die garantierten 100.000 Euro hinaus schützt.

Aussagen darüber, ob die deutschen Sicherungssysteme ausreichend gefüllt sind, machen die Verbände nicht. Fakt ist: Die finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme muss verbessert werden. Diese sollen innerhalb von zehn Jahren ein Mindestvermögen von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen ansparen. Auch die deutsche Kreditwirtschaft muss verbessert werden. dhz/dpa