Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kreditkosten Kreditgebühren: Betriebe sollten Erstattung prüfen

Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen sind unzulässig. Das hatte im Mai der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ob gleiches auch für gewerbliche Kredite gilt, ist unklar. Betriebe sollten prüfen, ob eine Erstattung möglich ist.

Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unzulässig. Betriebe sollten schnellstens prüfen, ob eine Erstattung der Gebühren für Gewerbekredite möglich ist. - © Foto: Alexander Raths/Fotolia

Auch Betriebe sollten die Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren prüfen. Darauf macht der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) aufmerksam. Im Mai hatte der Bundesgerichtshof Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt. Ob das auch für Gewerbekredite gilt, ist nicht abschließend geklärt.

Unklare Rechtslage bei Firmenkrediten

Allerdings beruhe das Urteil des BGH auf Paragraf 307 BGB, der auch auf Unternehmen Anwendung finde, so der ZDH. Zwei Musterklagen seienbereits vom Amtsgericht Hamburg (8.11.2013, AZ: 4 C 387/12) und vom Amtsgericht Nürnberg (15.11.2013, AZ: 18 C 3194/13) zugunsten betroffener Unternehmer entschieden worden. Betroffen Betriebe sollten daher prüfen, ob ihre Kredite als Gewerbekredite abgeschlossen wurden und ob eine mögliche Erstattung den Verwaltungsaufwand rechtfertige.

"Die Rechtslage ist derzeit noch unklar. Die Banken streiten sich mit den Gerichten darüber, ob die Kreditbearbeitungsgebühren auch für gewerbliche Kredite zurückzuerstatten sind", so Christoph Herrmann, Redakteur für Recht und Steuern bei der Stiftung Warentest.

Einzelne Gerichte halten Kredit­bearbeitungs­gebühren sogar dann für unwirk­sam, wenn der Kredit für gewerb­liche Zwecke gewährt wurde. Dazu zählt zum Beispiel auch die Finanzierung von Solar- oder Wind­kraft­anlagen sowie Dienst­fahr­zeugen. Ob sich das durch­setzt, ist allerdings jetzt noch unklar. Betroffene sollten sofort Erstattung fordern, die Verjährung stoppen und abwarten, wie sich die Recht­sprechung entwickelt.

Mahngerichte und Musterbriefe für Betriebsinhaber

Wenn es sich um Bearbeitungsgebühren aus Gewerbekrediten handelt, hat Stiftung Warentest die Musterbriefe bereits um die Urteile aus Hamburg und Nürnberg ergänzt. Reagiert die Bank nicht oder lehnt sie eine Erstattung ab, solle der Ombudsmann oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Eine mögliche Klage solle vom Kostenaufwand abhängig gemacht werden.

"Handwerker, die einen gewerblichen Kredit aufgenommen haben, können den Ombudsmann allerdings nicht einschalten", erläutert Herrmann. Für Unternehmen gibt es spezielle Mahnanträge. Dieser kann bei den zuständigen Mahngerichten beantragt werden. Bei Forderungen von bis zu 1.000 Euro betragen die Kosten für den Antrag 32 Euro. "Die Mahngerichte sind immer in dem Bundesland, in dem der Handwerker seinen Unternehmenssitz hat", so Herrmann. Einen Überblick, wo die Mahngerichte zu finden sind gibt es auf mahngerichte.de

Herrmann weist allerdings darauf hin, dass für die Antragstellung ein gewisses Know-how gefragt ist. "Handwerker sollten im Fall einer Mahnantragstellung rechtlichen Beistand hinzuziehen", so Herrmann.

Rückerstattung für jeden Verbraucherkredit

Wer eine Rückforderung stellen möchte, sollte sich allerdings beeilen. Denn zum 31. Dezember 2014 verjähren alle in der Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte. Stiftung Warentest macht darauf aufmerksam, dass bei der Rück­forderungbereits im November oder Dezember 2004 gezahlter Kredit­bearbeitungs­gebühren, höchste Eile geboten ist. Die absolute 10-jährige Verjährungs­frist läuft taggenau ab.

Laut Stiftung Warentest gilt die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren für jeden Kreditvertrag, der als Privatperson abgeschlossen wurde. "Das Urteil des BGH gilt also auch für Handwerker, die privat einen Kredit abgeschlossen haben", so Herrmann. Wenn Handwerker einen Kredit aufgenommen haben, um sich ein Auto zu kaufen und dafür Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, sind sie rechtlich Verbraucher und können sich diese Gebühren von den Banken zurückholen.

Laut ersten Schätzungen der Stiftung Warentest handelt es sich um rund 13 Milliarden Euro, die die Banken zurückzuzahlen haben", so Herrmann. Nachdem der BGH das Urteil gefällt hatte, sind Millionen von Anträgen an die Banken gegangen. "Das hat dazu geführt, dass die Banken nun ein Kapazitätsproblem haben und sich sputen müssen, die Gebühren plus Zinsen noch in diesem Jahr an die Kunden zurückzuzahlen", sagt Herrmann. Angaben von Stiftung Warentest zufolge sind es etwa zwei bis drei Prozent der Bearbeitungsgebühren, die zurückgezahlt werden.

Zeitpunkt der Gebührenzahlung

Bankkunden können aufgrund des großen Drucks auf die Banken noch in diesem Jahr mit einer Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühren rechnen. Das alles Entscheidende ist, wann die Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt wurden und nicht, wann der Kreditvertrag abgeschlossen wurde. Darüber hinaus ist nicht bedeutend, wann die Bank die Kreditsumme ausgezahlt hat. Laut Stiftung Warentest ist das im Einzelfall schwer zu ermitteln. Oft dürfte die Gebühr gleichmäßig auf alle Raten verteilt sein.

Die Höhe der durchsetzbaren Erstattungsforderung kann so ermittelt werden. Die insgesamte Gebühr geteilt durch die Zahl der insgesamten Raten mal die Zahl der innerhalb der letzten zehn Jahre zu zahlenden Raten.

Keine Klarheit bei KfW-Darlehen

Laut Stiftung Warentest ist auch die Rückerstattung von Gebühren von KfW-Darlehen derzeit noch unklar. Einem Urteil des Amts­gerichts Meldorf vom 26.08.2013 (Aktenzeichen: 82 C 1762/12) zufolge sind Bearbeitungs­gebühren auch bei solchen Förderdarlehen der KfW-Bank zu erstatten. Das Land­gericht Itzehoe war allerdings anderer Meinung und hat das Urteil auf die Berufung der beklagten Sparkasse hin aufgehoben. Ob und wann der Bundes­gerichts­hof über KfW-Darlehen entscheidet, ist allerdings unklar. test.de hält die Frage für offen. Betroffene können ihre Bank oder Sparkasse zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zur höchstrichterlichen Klärung der Frage auffordern. test.de hat dafür einen Musterbrief erarbeitet.

Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten

Anders sieht die Lage für Kreditkontoführungsgebühren für Darlehenskonten aus. So hätten die Banken sowohl Kreditkontoführungsgebühren als auch Schätzkosten in den vergangenen Jahren rechtswidrig kassiert. Die Erstattungsforderung verjährt allerdings laut Stiftung Warentest ganz normal drei Jahre ab Ende des Jahres der Zahlung und nicht erst mit Verzögerung wie bei den Kreditbearbeitungsgebühren.

Weitere Informationen und Musterbriefe gibt es kostenfrei auf test.de. Auch die Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer geben Auskunft zur Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühren. fm/cle