Heimliche Steuererhöhung Das könnte die kalte Progression verhindern

Die Abschaffung der kalten Progression steht als Ziel im Koalitionsvertrag. Doch sowohl Wirtschaftsminister Gabriel als auch die Kanzlerin sehen keinen finanziellen Spielraum. Dabei wäre es laut dem Bund der Steuerzahler so einfach und gar nicht mal so teuer. Er hat nun einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Kalte Progression ist, wenn Lohnerhöhungen sofort durch einen hohen Steuertarif geschluckt werden. Der Staat verdient mit, vor allem bei kleinen Einkommen. - © Foto: ferkelraggae/Fotolia

Seit der letzten Tarifreform im Jahr 2010 führt die sogenannte kalte Progression dazu, dass vor allem kleine und mittlere Einkommen mit höheren Steuern belastet werden, sobald sie etwas ansteigen. Die Abschaffung des Effekts steht seit langem auf der politischen Agenda, wird aber immer wieder verschoben – mangels finanziellem Spielraum wie es von Seiten der Bundesregierung heißt.

Diese wehrt sich damit gegen Forderungen aus den eigenen Reihen, der Opposition und der Wirtschaft. So fordert das Handwerk seit langem, dass endlich etwas gegen diese schleichende Steuererhöhung getan werden muss.

Staat soll auf Zusatzeinnahmen verzichten

"Unsere Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzieren die Wohltaten der milliardenteuren Rentengeschenke. Aber wenn es um eine erste Korrektur der kalten Progression geht, kann der Staat nicht auf zwei oder drei Milliarden Euro Zusatzeinnahmen verzichten", kritisierte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer vor kurzem in einem Interview mit der Esslingen Zeitung. Wenn eine Koalition verspricht, keine Steuererhöhungen vorzunehmen, dann müsse sie die kalte Progression korrigieren, forderte er.

Da sich die Politik bislang ziert das Thema endlich anzupacken, hat nun der Bund der Steuerzahler (BdSt) die Initiative ergriffen und einen eigenen Ge setzesvorschlag vorgelegt, der zeigt wie einfach die kalte Progression abgeschafft werden könnte. Entgehen würden dem Staat dabei im kommenden Jahr rund acht Milliarden Euro – oder anders ausgedrückt: Bürger und Betriebe würden in einer Höhe von rund acht Milliarden Euro entlastet werden. Im Jahr 2018 wären es bereits 17 Milliarden Euro.

Das funktioniert so: Einerseits müsste die Bundesregierung den Grundfreibetrag und die Einkommensstufen des Steuertarifs anheben – von derzeit 8.354 Euro auf 8.571 Euro. Andererseits und zum Ausgleich der sich verändernder Teuerungsrate müsste ein "Steuertarif auf Rädern" eingeführt werden, der sich automatisch an die Inflationsrate anpasst.

Kleine Einkommen entlasten

Schob ab 1. Januar 2015 könnten damit nach Angaben des BdSt vor allem die kleinen Einkommen entlastet werden. Nach seinen Berechnungen würde ein Single-Haushalt mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro ab 2015 insgesamt 3,4 Prozent weniger Steuern zahlen. Das entspräche 461 Euro im Jahr. Ab dem Jahr 2018 wären es bereits 6,4 Prozent bzw. 942 Euro. Ein Ehepaar mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro im Jahr würde im Jahr 2015 um 3,5 Prozent oder 411 Euro und im Jahr 2018 um 7 Prozent oder 897 Euro entlastet werden.

Packt die Regierung die Reform nicht an, würden die Einkommensteuereinnahmen künftig um rund fünf Prozent pro Jahr wachsen. Da die Stimmen für eine Abschaffung allerdings immer lauter werden, sieht der BdSt die Chance für eine Änderung derzeit als so groß wie nie an. Und sein Gesetzesentwurf würde beim Einkommen des Bundes auch gar nicht so stark zu Buche schlagen. Er dämpfe das Wachstum auf rund 3,5 Prozent. dhz

Eine Zusammenfassung des gesamten Gesetzesentwurfs vom Bund des Steuerzahler können Sie hier nachlesen.>>>