Warum vermögenswirksame Leistungen für Auszubildende und Geringverdiener besonders lohnenswert sind.

Eine gute Möglichkeit, um regelmäßig Geld zu sparen, sind laut Verbraucherzentrale Sachsen vermögenswirksame Leistungen (vL). Das ist ein kleiner Geldbetrag, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn oder zur Ausbildungsvergütung zahlen kann. Auch für Azubis lohnen sich die vL: Sie sollten beim Sparen eher flexibel bleiben, langfristige Verträge sind nicht empfehlenswert.
Die vL müssen beim Arbeitgeber beantragt werden. Dieser überweist den Betrag dann beispielsweise auf das Konto eines Bausparvertrags, sagte ein Sprecher der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Die direkte Überweisung über den Arbeitgeber ist aus gesetzlichen Gründen notwendig (5. Vermögensbildungsgesetz).
Der förderfähige Höchstbetrag beim Bausparen beträgt monatlich rund 40 EUR (maximal 470 EUR pro Jahr und Arbeitnehmer). Allerdings zahlen nicht alle Arbeitgeber die vollen vermögenswirksamen Leistungen. In solchen Fällen kann die Differenz auch aus Teilen des eigenen Arbeitslohns beglichen werden.
Zulage in Steuererklärung beantragen
Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können bei vL zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage bekommen. Anspruch auf die Zulage haben Beschäftigte, die im Jahr weniger als 20 000 Euro verdienen, bei gemeinsam veranlagenden Ehepaaren sind es 40 000 Euro.
Doch Vorsicht: Die Zulage gibt es nicht automatisch, sie muss in der Steuererklärung beantragt werden. Wie viel vL-Leistungen Berufstätigen zustehen, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Beschäftigte im Kfz-Gewerbe West erhalten beispielsweise 26,59 Euro im Monat.
Staat fördert auch Fondssparen
Der Staat fördert auch die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen auf Fondssparen. Die maximal geförderte Einzahlung pro Jahr für vermögenswirksame Leistungen bei Fondssparen in Aktienfonds beträgt 400 EUR. meh