Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist Betrieben ein Graus. Die Vorauszahlungen rückgängig zu machen, war Ziel einer Bundesratsinitiative der sächsischen Landesregierung. Doch nun ist die Initiative im Bundesrat gescheitert. Neben Sachsen hatte den Vorstoß nur Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.
Im sächsischen Handwerk ist nun die Enttäuschung groß. "Wir bedauern das Scheitern der Bundesratsinitiative", sagte Dietmar Mothes, Präsident der Handwerkskammer Chemnitz. Hoffen lasse das Handwerk, dass die Staatsregierung im Falle einer Wiederwahl das Thema auch nach der Landtagswahl weiterverfolgen wolle.
Vorverlegung belastet Betriebe
"Für das Handwerk ist enttäuschend, dass keine Liquiditätsentlastung für kleine und mittelständische Unternehmen erreicht wurde", erklärte Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden. Es sei dem Handwerk immer entgegengehalten worden, dass die Rentenkasse dies nicht hergebe. Mittel für Rentenprojekte, von denen jedoch nur einzelne Gruppen profitierten, seien aber da. "Wann tut die Bundespolitik etwas für die Handwerksunternehmen?", fragt Brzezinski.
Zur Stabilisierung der Rentenversicherungen war 2005 eine Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge kurz vor Monatsende beschlossen worden. Die Vorverlegung belastet heute Betriebe bei der Liquidität und führt zu mehr Bürokratie. Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) hatte deshalb gefordert, die Fälligkeit auf den 15. des Folgemonats zu terminieren. bur
Ein Interview mit dem Finanzexperten Raffelhüschen zur Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge lesen Sie unter dhz.net/vorfaelligkeit.