Seit 1. Juli gilt die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform. Insolvente Existenzgründer und Verbraucher können nun Schulden nun schneller loswerden. Rechtsanwalt Thomas Riemann von Creditreform stuft die Hürden des neuen Insolvenzrechts für Schuldner allerdings als hoch ein.
Melanie Höhn

DHZ : Herr Riemann, welche Erleichterungen bringt die zweite Stufe der Reform für Einzelunternehmer?
Riemann: Eine Insolvenz wird leichter für einen Schuldner, weil er die Möglichkeit hat, sein Verfahren vorzeitig zu beenden. Wenn er die Verfahrenskosten bezahlt, verringert sich die Dauer des Verfahrens um ein Jahr auf fünf Jahre. Die Wahrscheinlichkeit, dass Schuldner das schaffen, ist relativ hoch. Wenn ein Schuldner dazu noch 35 Prozent der Gläubigerforderungen bezahlt, ist er nach drei Jahren aus dem Verfahren heraus.
DHZ : Ist es realistisch, dass ein Schuldner die 35 Prozent innerhalb der ersten drei Jahre schafft?
Riemann: Nein, ich glaube nicht, dass das viele Schuldner schaffen werden. Diese Hürde ist relativ hoch, denn das ist schon ein ordentlicher Betrag. Doch der Anreiz ist groß, die Summe vielleicht im Kreise der Familie oder Freunde aufzutreiben. Diejenigen, die Möglichkeiten über die Verwandtschaft haben, werden das sicherlich probieren. Wenn ein Schuldner es nicht schafft, die Bedingungen zur Verkürzung des Verfahrens zu erfüllen, gelten die bisherigen Regelungen des sechsjährigen Insolvenzverfahrens.
DHZ : Wird die Reform zu mehr Unternehmensgründungen und Risikobereitschaft führen?
Riemann: Das glaube ich nicht. Selbst wenn man sich nur drei Jahre in einer Verbraucherinsolvenz befindet, ist das für all diejenigen, die da reinrutschen könnten, eine ziemliche Bedrohung.
DHZ : Sind die Gläubiger die Verlierer der Reform?
Riemann: Nein. Durch die Reform haben Gläubiger jetzt mehr Möglichkeiten, sich gegen eine Restschuldbefreiung des Schuldners zu wehren, beispielsweise wenn sie erfahren, dass der Schuldner noch nicht angegebene Nebeneinkünfte hat. In ganz schlimmen Fällen – etwa wenn ein Schuldner kriminell handelt – kann die Restschuldbefreiung sogar widerrufen werden. Zudem wird jetzt von den Gerichten genau geprüft, ob schon einmal eine Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Denn bisher spielte das Vorleben des Schuldners für die Restschuldbefreiung keine Rolle. Zudem wird eine solche Befreiung in das amtliche Schuldnerverzeichnis eingetragen. Wie sich das Ganze in der Praxis bewährt, wird die Zeit zeigen.
DHZ : Hat ein Antrag auf Restschuldbefreiung bisher gute Aussichten?
Riemann: Ja, wenn der Schuldner sich an die Auflagen oder die gesetzlichen Regelungen hält. Die Befreiung wird in der Regel erteilt, denn der Schuldner soll auch wieder eine Chance auf ein normales Leben bekommen und Licht am Ende des Tunnels sehen können. Sechs Jahre Insolvenzverfahren sind EU-weit gesehen relativ lang.
DHZ : Eine weitere Neuerung durch die Reform ist das Insolvenzplanverfahren. Was beinhaltet das?
Riemann: Das gab es bisher nur im Unternehmensbereich: Wenn bei einem Unternehmen gute Perspektiven vorhanden sind, es nur kurzfristige Einbußen in Kauf nehmen musste oder die Produkte gut sind, kann ein Insolvenzplanverfahren eingeleitet werden. Damit soll die Firma wieder auf die Füße kommen. Jetzt gibt es das Verfahren auch für Verbraucher, deren Voraussetzungen gut sind. Dazu gehören etwa eine gute Ausbildung, ein Beruf mit Zukunft, gute Gesundheit oder das richtige Alter. Wenn das Gericht zu der Überzeugung kommt, dass die Perspektiven dieses Schuldners gut sind, wird ein solches Planverfahren eingeleitet. Zusammen mit den Gläubigern wird dann festgelegt, in welcher Zeit welche Auflagen zu erfüllen sind.