Ein Kunde wollte seine alte Lebensversicherung nach sieben Jahren rückabwickeln. Doch der Bundesgerichtshof hat die Klage abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage eines Kunden abgewiesen, der noch Jahre später seinen Vertrag rückabwickeln und somit ungeschehen machen wollte. In dem Verfahren hatte dieser den Lebensversicherer Deutscher Herold verklagt. Er hatte seine Lebensversicherung 2004 vorzeitig gekündigt. Dadurch bekam er rund 4.600 Euro weniger ausbezahlt, als er an Prämien geleistet hatte. 2011 reichte er dann Klage ein.
Die Vorinstanzen des BGH haben die Klage abgewiesen, "weil der Kläger den Widerspruch gegen das Zustandekommen des Vertrages nicht fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der Unterlagen (gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F.) erklärt habe". Der Kläger könne nicht aus ungerechtfertigter Bereicherung Rückzahlung der Prämien und Nutzungsersatz verlangen.
Verträge zwischen 1994 und 2007
Das Verfahren betraf diejenigen Verträge, die zwischen 1994 und Ende 2007 nach dem sogenannten "Policenmodell" abgeschlossen wurden. Dabei erhielten die Kunden sämtliche Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein. Ihr Kündigungs -und Widerspruchsrecht erlosch spätestens ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung - selbst wenn sie über ihre Rechte nicht aufgeklärt worden waren. Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind in dem Zeitraum zwischen 1995 und 2007 jährlich zwischen 6,1 und 11,8 Millionen Lebensversicherungsverträge geschlossen worden.
Policenmodell habe gegen EU-Recht verstoßen
Der Kläger argumentiert, das "Policenmodell" habe gegen EU-Recht verstoßen, wonach der Versicherungsnehmer bereits vor Vertragsabschluss über alle Details aufgeklärt werden musste. Seit 2008 gibt es dieses Modell auf Druck der Europäischen Union nicht mehr. Das "Policenmodell" beruhte auf Vorschriften, die Deutschland in den 1990-er Jahren nicht im Sinne der EU umgesetzt habe. Daher sei sein Vertrag wie viele andere auch nicht wirksam zustande gekommen und könne jederzeit rückabgewickelt werden. meh