Euro-Sondermünzen sind vor allem bei Sammlern sehr beliebt. Doch sie geltem auch als Zahlungsmittel im Euroraum. Bei der Bezahlung mit den Sondermünzen gibt es allerdings einiges zu beachten.

Seit der Einführung des Euro im Jahr 2002 ist der Münzumlauf "bunter" geworden. Rund 37 Prozent der in Deutschland kursierenden Münzen stammt aus dem Ausland, davon die meisten aus Italien. Das gibt der Bundesverband deutscher Banken bekannt.
Sondermünzen sind gesetzliche Zahlungsmittel
Neben den gewöhnlichen Kursmünzen haben die Euro-Länder gerade von den Zwei-Euro-Münzen weit über 100 verschiedene Gedenkprägungen herausgegeben. Auf seiner Internetseite teilt der Verband mit: Auch diese Sonderprägungen sind gesetzliche Zahlungsmittel im gesamten Euroraum. Ihre Annahme darf nicht verweigert werden.
Anders ist es bei Sonderprägungen mit höheren Nennwerten. Sie gelten nur im ausgebenden Land als gesetzliches Zahlungsmittel. So gibt beispielsweise Deutschland jedes Jahr regelmäßig mehrere 10-Euro-Münzen mit neuen Motiven aus. Allerdings verschwinden diese Münzen in der Regel auch umgehend in den Schatullen der Sammler und gelangen kaum in den Zahlungsverkehr.
Sondermünzen im Urlaub direkt ausgeben
Sollten Sie bei einem Einkauf im Urlaub aber doch einmal eine Fünf- oder Zehn-Euro-Münze als Wechselgeld zurückbekommen, müssen Sie sie entweder gleich vor Ort wieder ausgeben, oder aufbewahren. In jedem Fall lohnt es sich genauer hinzuschauen – vielleicht hat man ja eine Seltenheit in der Hand.
Manche Euromünzen sind begehrte Sammlerobjekte geworden. Wenn die Auflage gering und die Nachfrage groß ist, können Münzen beachtliche Preise erzielen. Informationen hierzu gibt es im Internet, in einschlägigen Sammlerkatalogen und beim Münzenfachhändler. dhz