Bundeskartellamt verhängt Bußgelder Immer mehr Preisabsprachen: Von Wurst- bis Bierkartell

Wegen illegaler Preisabsprachen sind bis Anfang Juli schon Strafen in Höhe von 635 Millionen Euro verhängt worden. Weitere Verfahren laufen noch – Es soll in diesem Jahr zu einem Bußgeldrekord kommen.

Ein Verfahren in der Wurstbranche und im Lebensmittelhandel sollen in diesem Jahr noch zum Abschluss gebracht werden. - © Foto: Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt vermeldet immer mehr Preisabsprachen in der Lebensmittelbranche. Bis Anfang Juli seien schon Strafen in Höhe von 635 Millionen Euro unter anderem gegen Bierbrauer und Zuckerhersteller verhängt worden. Dies teilte der Präsident des Kartellamtes Andreas Mundt mit.

2014 könnte Rekordjahr für Bußgelder werden

Zwei weitere große Verfahren sollen in diesem Jahr noch zum Abschluss gebracht werden. Das Verfahren gegen das mutmaßliche Wurst-Kartell zahlreicher deutscher Fleischverarbeiter werde bereits in Kürze beendet, sagte Mundt. Außerdem werde die Behörde die Ermittlungen im Lebensmittelhandel wegen des Verdachts von Absprachen über den Ladenverkaufspreis verschiedenster Produkte zwischen Herstellern und Händlern abschließen.

Diese beiden Verfahren könnten dazu führen, dass das Kartellamt in diesem Jahr Bußgelder in Rekordhöhe verhängt. Bisher galt das Jahr 2003 mit einer Strafe von rund 660 Millionen Euro gegen Firmen aus der Zementindustrie als Rekordjahr. Davon wurden aber nur gut 400 Millionen rechtskräftig.

Straffreiheit für Kronzeugen

Mundt betonte, die wichtigste Waffe der Wettbewerbsbehörde im Kampf gegen verbotene Preisabsprachen sei weiterhin die Kronzeugenregelung. Fast die Hälfte aller Fälle gehe auf deren Hinweise zurück. Die Kronzeugenreglung sichert Unternehmen, die als erste ein Kartell aufdecken, Straffreiheit zu.

Als Erfolg für die Verbraucher wertete Mundt die Einrichtung der Markttransparenzstelle Kraftstoffe. "Die Autofahrer können eine Menge sparen, wenn sie gezielt die günstigste Tankstelle ansteuern", sagte er. Die im September 2013 gestartete Übersichtsplattform, bei der über 14 000 Tankstellen jede Preisänderung bei Super E5, Super E10 und Diesel melden, funktioniere reibungslos und sei sehr gut angenommen worden. Jeder vierte Deutsche habe Umfragen zufolge das Instrument schon genutzt.

Was ist ein Kartell?

Wenn Wettbewerber ihr Marktverhalten untereinander koordinieren, um den Wettbewerb zu beeinflussen, spricht man von einem Kartell. Die illegalen Absprachen führen oft zu überhöhten Preisen und zur Senkung der Innovationskraft der Unternehmen. Das Bundeskartellamt verfolgt diese Preisabsprachen und verhängt Bußgelder gegen die verantwortlichen Personen und Unternehmen. Illegale Preisabsprachen werden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt und sind Teil des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts.

Was verboten ist :

Besonders schwerwiegend sind Absprachen zwischen Wettbewerbern über Preise oder Produktionsmengen sowie die Aufteilung von Absatzgebieten oder Kundengruppen. Das Kartellverbot kann aber auch für andere Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern - wie etwa Marktinformationssysteme - gelten. Zudem sind Absprachen zwischen Herstellern und Händlern über die Endverkaufspreise verboten.

Was erlaubt ist :

Nur unverbindliche Preisempfehlungen sind erlaubt. Bestimmte Vereinbarungen, die die Warenerzeugung verbessern oder den technischen Fortschritt fördern, können vom Kartellverbot befreit werden. Zudem sind bestimmte Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen erlaubt.

Welche Geldbußen verhängt werden :

Wenn sich ein Kartellverstoß bestätigt, kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Die Geldbuße kann bis zu einer Million Euro betragen und die Unternehmen können mit bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes belangt werden. Die konkrete Höhe des Bußgeldes ist abhängig davon, wie schwer die Tat war und wie lange sie begangen wurde.

Was die Bonusregelung beinhaltet:

Wenn Kartellteilnehmer ein Kartell aufdecken, kann deren Strafe erlassen oder gemildert werden. Dies regelt die sogenannte Bonusregelung. Die Strafen berücksichtigen jedoch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen, sodass sie nicht in die Insolvenz getrieben werden. Die eingenommenen Bußgelder fließen in den Bundeshaushalt .

Bundeskartellamt/dpa/meh