Altersvorsorge Rürup-Rente: Basisrente für Selbstständige

Mit den großen Rentenreformen in den ersten Jahren des Jahrhunderts war der Aufbau einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge verbunden. Sie stellt neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge die dritte Säule des Einkommens im Ruhestand dar. Dabei hat der Gesetzgeber auch an Freiberufler und Selbständige gedacht und für diese beiden Gruppen 2005 eine Basisrente eingeführt. Bekannt wurde diese Vorsorge nach ihrem "Erfinder", dem Ökonomen Bert Rürup.

Bert Rürup ist Präsident des Handelsblatt Research Institute und ehemaliger Wirtschaftsweiser. Die sogenannte Basisrente ist umgangssprachlich nach ihm benannt. - © Frank Beer

Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Wer keine Riester-Rente abschließen darf, weil er zum Beispiel selbständig ist, kann alternativ dazu mit einem privaten Anbieter von Rentenversicherungen einen Vertrag über die Basisrente abschließen. Das Unternehmen muss allerdings dafür vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein.

Wie viel der Sparer in diesen Vertrag einzahlt, kann er selbst bestimmen. Die Summe kann auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich hoch sein. Als Förderung gewährt der Staat dem Anleger eine Steuerermäßigung. Frühestens ab dem 62. Lebensjahr darf das angesparte Vermögen dann in Form einer monatlichen Rente aufgebraucht werden.

Worin besteht der Steuervorteil?

Jährlich kann der Sparer bis zu 20.000 Euro, bei Ehepaaren bis zu 40.000 Euro steuerlich geltend machen . Allerdings wird noch nicht der ganze Betrag anerkannt. Derzeit sind es 78 Prozent, also beim Höchstbetrag 15.600 Euro (31.200 Euro), um die sich das zu versteuernden Einkommen und damit auch die zu bezahlende Einkommensteuer vermindert. Jährlich dürfen zwei Prozentpunkte mehr in der Steuererklärung angesetzt werden. Im Gegenzug wird die spätere Rente im Alter auch versteuert.

Können Sparer über das Vermögen jederzeit verfügen?

Für die Rürup-Rente gelten strenge Regeln, damit sie auch garantiert der Altersvorsorge dienen. Die Verträge sind unkündbar. Man kann sie höchstens Beitragsfrei stellen. Eine Auszahlung ist frühestens ab dem 62. Lebensjahr und in Form einer Rentenzahlung zulässig. Das angesammelte Vermögen kann nicht vererbt oder verpfändet werden.

Es gibt aber auch eine Variante, bei der ein Teil der Beiträge in die Absicherung der Familie fließen darf. In einer finanziellen Notlage ist die angesparte Summe weitgehend vor Pfändung geschützt, auch wenn der Sparer plötzlich in das Arbeitslosengeld II rutscht. Die Höhe des Pfändungsschutzes richtet sich nach dem Lebensalter.

Welche Produkte gibt es für die Basisrente?

Die Rürup-Rente wird als klassische Rentenversicherung, als fondsgebundene oder britische Rentenversicherung sowie mitunter auch als Fondssparplan angeboten.

Lohnt sich der Vertragsabschluss?

Verbraucherschützer sehen die Rürup-Rente kritisch. Der Bund der Versicherten hält die Basisrente höchstens für jene interessant, die mit Anfang 50 eine Abfindung erhalten und nicht wissen, wo sie den Betrag steuergünstig anlegen können. Rein von der Rendite des Rentenversicherungsvertrags her betrachtet ist der Abschluss derzeit kaum rentabel, weil die Verzinsung gering ist.

Die Hamburger Verbraucherzentrale fällt sogar ein vernichtendes Urteil über die Rürup-Rente. Insbesondere für jüngere Selbständige sei sie wegen hoher Abschlusskosten und einer geringen Flexibilität ungeeignet. Lediglich für Selbständige und Freiberufler mit höherem Einkommen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, lohne sich die Basisrente. wm