Altersvorsorge: Sinkender Garantiezins Lebensversicherungen verlieren weiter

Wer als Altersvorsorge auf eine Lebensversicherung setzt, konnte in den vergangenen Jahren zusehen, wie mögliche Gewinne sanken. Mehr als der Garantiezins war meist nicht mehr drin. Künftig soll auch dieser sinken. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Die Lebensversicherung galt einst als eine der beliebtesten Altersvorsorgeformen der Deutschen. War sie vor einigen Jahren noch weitestgehend steuerfrei und mit hohen Zinsen verbunden, so hat sie an Attraktivität verloren. Da die Versicherer ihr Geld nur noch schwer gewinnbringend anlegen können – schuld sind die niedrigen Zinsen auf dem gesamten Kapitalmarkt – sinkt die Überschussbeteiligung der Lebensversicherungen.

Anleger bekommen nicht mehr viel mehr als den Garantiezins – und auch dieser soll nun sinken. Die schwarz-rote Koalition hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf präsentiert, nachdem der Garantiezins zum 1. Januar 2015 für Neuverträge von derzeit 1,75 auf dann 1,25 Prozent gesenkt werden soll. Geplant ist zudem, stille Reserven der Versicherer zwischen Alt- und Neukunden anders zu verteilen.

Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden

Da viele Versicherer Kundengelder auch in Staatsanleihen angelegt haben und deren Rendite stark gesunken ist, verlieren sie an Geld, wenn sie weiterhin hohe Verpflichtungen gegenüber denjenigen haben, die Altverträge besitzen. 2013 sank die Rendite öffentlicher Anleihen des Bundes auf im Schnitt 1,6 Prozent. Der Garantiezins aller Lebensversicherer lage jedoch im Schnitt bei 3,2 Prozent. Aktuell liegen die durchschnittlichen Kapitalerträge noch über diesem Niveau, aber die Ertragskraft sinkt bei anhaltend niedrigen Zinsen.

Mit dem Reformpaket möchte die Bundesregierung den Lebensversicherern unter die Arme greifen, da diese ihre Zusagen zu Zinsen und Gewinnbeteiligungen nur noch schwer einhalten können. Sie wollen langfristige Ansprüche aller Versicherungsnehmer sichern. Verlierer sind dabei vor allem diejenigen, deren Lebensversicherungen in Kürze fällig werden. Diese müssen damit rechnen, dass sich ihre Auszahlungssumme deutlich reduziert.

Grund dafür wäre die neue Verteilung der stillen Reserven der Versicherer zwischen Alt- und Neukunden beziehungsweise auslaufenden und bestehenden Verträgen. Dabei geht es um sogenannte Bewertungsreserven bei festverzinslichen Papieren. Bei Kündigung oder regulärem Ablauf müssen Kunden bisher zur Hälfte an diesen Reserven beteiligt werden. Nun soll die Beteiligung auf denjenigen Teil der Reserven begrenzt werden, der die ermittelte Finanzierungslücke übersteigt. Steigen die Kapitalmarktzinsen wieder, entfällt die Begrenzung.

Die als fairer Ausgleich geplante Maßnahme könne für Alt-Kunden durchschnittlich mit bis zu 440 Euro zu Buche schlagen, heißt es aus Regierungskreisen. Mögliche Einbußen hingen aber von der jeweiligen Versicherung ab. "Die Bewertungsreserven können bei einer Auszahlung über 50.000 Euro durchaus bei 2.000 bis 4.000 Euro liegen", rechnet Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor.

Kündigung lohnt sich nicht immer

Ob es sich lohnt, sofort aus dem Vertrag auszusteigen oder nicht, müsse im Einzelfall entschieden werde, rät der Finanzexperte. Kunden sollten daher versuchen, bei ihrem Versicherer Informationen einzuholen oder sich unabhängig von einem Versicherungsberater über die Risiken und möglichen Einbußen aufklären lassen. "Viel Zeit bleibt aber nicht", sagt Nauhauser. Denn das Gesetz soll noch in diesem Sommer beschlossen werden. Angestrebt wird, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf in der ersten Juni-Woche verabschiedet.

Im Gegenzug zu den sinkenden Garantiezinsen, über die die Versicherer sparen können, sollen sie ihre Kunden künftig stärker an Risikogewinnen beteiligen müssen. Der sogenannte Mindestbeteiligungssatz soll von 75 auf 90 Prozent angehoben werden. Geplant ist ferner, dass Unternehmen ihre Abschlusskosten bei Policen senken. Bei Vertragsabschluss sollen zudem Provisionen offen gelegt werden. dhz/dpa

Garantiezins
Mit diesem Zins können die Kunden sicher rechnen. Festgesetzt wird der Garantiezins vom Bundesfinanzministerium. Seit 1990 wurde er schrittweise gesenkt und liegt derzeit beim neuen Tiefstwert von 1,75 Prozent. Durch die Pläne der Bundesregierung könnte er ab dem kommenden Jahr weiter auf 1,25 Prozent gesenkt werden. In Altverträgen sind es bis zu 4 Prozent. Wegen der niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten fällt es den Versicherungen immer schwerer, den Garantiezins zu halten.
Überschussbeteiligung
Mit der Überschussbeteiligung profitiert der Kunde von der Geldanlage-Strategie der Versicherung. Die Überschussbeteiligung, über die Versicherer je nach Wirtschaftslage und Erfolg ihrer Anlagestrategie jedes Jahr neu entscheiden, ist eine freiwillige Leistung. Sie ist wegen der Zinsflaute an den Kapitalmärkten ebenfalls zurückgegangen.