Banken dürfen beim Abschluss eines Privatkredits keine Bearbeitungsgebühren verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte derartige Entgelte am Dienstag für unzulässig. Betroffene Bankkunden können das Geld jetzt zurückfordern.

Der BGH stärkt die Rechte von Bankkunden: Bearbeitungsgebühren für Kredite, die zusätzlich zu den Zinsen gezahlt werden müssen, seien unzulässig, urteilten die Richter am Dienstag in Karlsruhe (Az.: XI ZR 170/13 und 405/12). Sie prüften zwei Klagen gegen die Postbank und die National-Bank.
Konkret ging es um vorgefertigte Vertragsklauseln, nach denen Verbraucher für ihren Kredit nicht nur Zinsen zahlen müssen, sondern auch ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt. Der BGH stellte fest, dass Klauseln über solche Bearbeitungsgebühren Kunden unangemessen benachteiligten. Banken wälzten damit Kosten für Tätigkeiten auf die Kunden ab, die sie in eigenem Geschäftsinteresse erbrächten oder zu denen sie verpflichtet seien.
Ratenkredite und Immobilien betroffen
Das Urteil betrifft alle privaten Ratenkredite – egal, ob damit das Auto finanziert werden sollte oder eine neue Einrichtung. Rechtlich betrachtet fallen auch Darlehen für Immobilien wie Häuser oder Wohnungen darunter. Die Laufzeit des Kredits ist nicht von Belang.
Nach Angaben der Klägeranwälte liegen die Gebühren bei vielen Banken zwischen 1 und 3,5 Prozent der Kreditsumme. Voraussetzung dafür, dass sie nun als unzulässig gelten ist, dass die Gebühren und ihre Höhe von der Bank bereits festgelegt worden waren, der Kunde also keinen Einfluss darauf hatte. Die Banken legen solche Gebühren in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis fest.
Wer solche Gebühren in den vergangenen drei Jahren gezahlt hat, kann das Geld jetzt zurückfordern. Dazu sollten sich Kunden schriftlich an ihre Bank wenden und auf das Urteil verweisen, rät Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Musterbriefe online verfügbar
"Schreiben Sie darin, wann Sie ihr Darlehen aufgenommen haben und in welcher Höhe", erläutert der Verbraucherschützer. Außerdem sollten betroffene Kreditnehmer die Höhe des gezahlten Bearbeitungsentgeldes aufführen und dieses zurückfordern. Musterbriefe hat die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Homepage unter vz-nrw.de bereitgestellt.
Gute Chancen auf Erstattung haben Kunden, die ihren Kreditvertrag 2011 oder später abgeschlossen haben. "Bei Ansprüchen aus früheren Jahren könnten sich die Geldinstitute auf Verjährung berufen", sagt Feck. Diese Frage ist aber juristisch noch umstritten.
Wichtig zu beachten: Wurde eine Bearbeitungsgebühr frei verhandelt, ist sie durchaus zulässig. "Das setzt aber auch voraus, dass mit dem Kunden darüber gesprochen wurde und er tatsächlich über die Höhe verhandeln konnte." In diesem Fall darf die entsprechende Gebühr auch nicht schon im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegt sein. In der Regel finden sich Klauseln dann im Darlehensvertrag.
Kosten nicht auf Verbraucher abwälzen
Das Urteil findet große Zustimmung auch aus der Politik. Das Bundesverbraucherministerium begrüßte das höchstrichterliche Urteil. "Der BGH hat deutlich gemacht, dass Banken nicht einfach alle Kosten auf die Verbraucher abwälzen dürfen", sagte Staatssekretär Gerd Billen.
Die Postbank hatte dem jetzt klagenden Kunden für die Aufnahme eines Kredits in Höhe von insgesamt über 49.100 Euro eine Gebühr von 1.200 Euro berechnet. Der Kunde hatte den Darlehensvertrag 2012 im Internet aufgenommen und online eine vorgefertigte Vertragsmaske ausgefüllt. In einer der Klauseln war das Bearbeitungsentgelt vermerkt.
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden wollte derartige Klauseln mit ihrer Klage gegen die National-Bank generell verbieten lassen.
Zahlreiche Vorinstanzen hatten bislang zugunsten der Verbraucher entschieden. Das höchstrichterliche Grundsatzurteil war mit Spannung erwartet worden. Unzählige Verbraucher hatten in den vergangenen Jahren gegen die Klauseln geklagt. Dem BGH liegen etwa 100 gleichgelagerte Fälle vor. Etliche Verfahren sind bei anderen Gerichten anhängig. dpa/dhz