Über 25 Millionen Europäer über 15 Jahren haben kein Girokonto. In Deutschland sind es rund 670.000 Menschen. Ab 2016 gibt es ein Recht auf ein Konto. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag für das "Girokonto für Jedermann".

Steuern und Miete zahlen, online einkaufen – ohne Bankkonto geht im Alltag kaum etwas. Doch im Moment leben Millionen Menschen in der EU ohne Bankkonto. Schätzungsweise 25 bis 30 Millionen Europäer über 15 Jahren können nach EU-Angaben bisher kein Konto eröffnen, obwohl sie es möchten.
Nach Angaben der Deutschen Kreditwirtschaft haben hierzulande 99 Prozent aller Verbraucher ein Girokonto. Das entspricht einer Schätzung der EU-Kommission, die die Zahl auf 670.000 Deutsche ohne Konto beziffert. Schlusslicht unter den EU-Ländern ist Rumänien, wo jeder zweite Bürger kein Konto besitzt. Oft trifft es beispielsweise Obdachlose, Saisonarbeiter, freie Dienstleister oder Gaststudenten.
Basiskonto für Ein- und Auszahlungen
Bislang gibt es in der EU keinen Rechtsanspruch auf ein Bankkonto. In Deutschland existiert nur eine Selbstverpflichtung der Bankenbranche. Doch künftig wird sich das ändern. Alle Bürger in der EU können ab 2016 ein Girokonto einrichten, auch wenn sie keinen festen Wohnsitz haben.
Das EU-Parlament stimmte am Dienstag in Straßburg für das Gesetz und damit für das sogenannte Girokonto für Jedermann. Die EU-Regierungen müssen noch zustimmen, doch dies gilt als Formalie.
Der Rechtsanspruch bezieht sich auf ein Basiskonto wie ein Girokonto. Damit kann ein Kunde Geld überweisen und etwa Strom- oder Telefonrechnungen bezahlen. Dort kann er Zahlungen erhalten wie Rente oder Gehalt. Dazu gehören auch Zahlungen, die mit Karte oder online getätigt werden. Die Staaten können selbst entscheiden, ob Kunden das Basiskonto überziehen dürfen. Das Konto muss nicht kostenlos sein.
Das neue Gesetz soll zudem die Rechte aller Bankkunden stärken. So sollen Verbraucher leichter die Konditionen von Girokonten vergleichen und die Bank wechseln können – auch über Grenzen hinweg.
Geldnot: schon jetzt gilt ein Pfändungsschutz
Der Rechtsanspruch auf ein Bankkonto würde mit dem Basis-Girokonto zum ersten Mal bestehen. Doch auch jetzt schon gilt: Wer in Geldnöten steckt, muss auf ein Konto nicht verzichten.
Im Falle einer Pfändung können Bankkunden ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Darauf haben sie einen Rechtsanspruch. Wichtig zu beachten: Es gibt nur ein Recht auf Umwandlung eines bestehenden Kontos.
Auf einem P-Konto ist ein Teil des Guthabens vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Dieser Grundfreibetrag liegt derzeit bei 1045,04 Euro im Monat. Wer unterhaltspflichtig ist, kann den Freibetrag erhöhen. Dafür muss der Bank allerdings eine Bescheinigung vorgelegt werden. Diese stellen zum Beispiel Schuldnerberater, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder die Familienkasse aus.
Kosten für die Umwandlung dürfen nicht berechnet werden. Auch dürfen die Gebühren für das P-Konto nicht höher sein als für ein Girokonto. Die Leistungen sollten ebenfalls in etwa denen eines Girokontos entsprechen. Das heißt: Barverfügungen, Überweisungen und Daueraufträge oder Lastschriften sollten möglich sein. Auch eine Bankkarte sollte der Kunde in der Regel bekommen. Anspruch auf eine Kreditkarte hat er allerdings nicht. dpa/dhz