Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung Selbstanzeige: Bald verschärfte Regeln

Immer mehr Steuersünder wollen durch eine Selbstanzeige einer möglichen Strafe entgehen. Doch das wird künftig nicht mehr so einfach sein. Die Hürden für die Steuer-Selbstanzeige werden nochmals erhöht.

Finanzminister für härtere Strafen: Wer Steuern hinterzieht, soll mit einer Selbstanzeige nicht mehr so einfach davonkommen. - © Joachim Lechner/Fotolia.com

Sie ist umstritten und bringt den Ländern viel Geld ein – die strafbefreiende Selbstanzeige von Steuerhinterziehern. Durch den Fall Uli Hoeneß sind die Regeln rund um diese Möglichkeit, einer Strafe zu entgehen, wieder stärker in die öffentliche Diskussion gerückt. Doch für Steuerbetrüger wird es künftig teurer und schwieriger, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen.

Die Finanzminister der Länder verständigten sich am Donnerstag in Berlin darauf, die Regeln für die umstrittene strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nochmals deutlich zu verschärfen. So soll der Zuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung verdoppelt und der Zeitraum zur Offenlegung von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.

Anzeigen-Welle reuiger Steuersünder

Allein in diesem Jahr nutzen bereits mindestens 8.000 Steuersünder die Selbstanzeige. Die Behörden haben in den ersten Wochen 2014 einen starken Anstieg verzeichnet. Im gesamten Vorjahr hatte es etwa 26.000 Selbstanzeigen gegeben.

Die neue Anzeigen-Welle reuiger Schwarzgeld-Besitzer könnte nach Ansicht von Kritiker die letzte ihrer Art gewesen sein. Die endgültigen Details für die strengeren Regeln voraussichtlich ab 2015 stehen zwar noch nicht abschließend fest. Aber schon gibt es Mahnungen, dass die Hürden am Ende zu hoch sein und diese Steuerhinterzieher von einer strafbefreienden Selbstanzeige abhalten könnten – zum Schaden der Staatskassen.

Auf 30 Milliarden Euro schätzt die Steuergewerkschaft das jährliche Volumen von Steuerbetrug in Deutschland – nicht wenige reden von Volkssport. Die Politik will dem seit Jahrzehnten einen Riegel vorschieben. Versuche einer Steueramnestie als Brücke zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit sind in der Vergangenheit ebenso kläglich gescheitert wie das Steuerabkommen mit der Schweiz.

Selbstanzeige privilegiert Steuerbetrüger

Für die strafbefreiende Selbstanzeige wurden die Vorgaben erst 2011 verschärft – auch auf Druck der Gerichte. Was dazu führte, dass es mit erheblichem Aufwand und Risiko verbunden ist, sich dem Fiskus fehlerfrei zu offenbaren.

Rein rechtlich ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nur noch bis zu einem hinterzogenen Betrag von 50.000 Euro möglich. Bei höheren Summen wird nur von einer Strafverfolgung abgesehen, wenn neben den hinterzogenen Steuern und Zinsen (sechs Prozent) ein Strafzuschlag von fünf Prozent gezahlt wird.

Der wird im Zuge der von Bund und Ländern geplanten Verschärfung erhöht. Auch wird der Zeitraum verlängert, für den man in der Selbstanzeige alles lückenlos offenlegen muss. Heute fallen die strafrechtliche und die steuerrechtliche Verjährung auseinander. Diskutiert werden jetzt generell zehn Jahre. Bei Erträgen aus dem Ausland könnte die Verjährungsfrist ausgedehnt werden. Fraglich ist, ob am Ende auch der Schwellenwert von 50.000 Euro gesenkt wird.

Diskutiert wird ferner, ob bei höheren Hinterziehungsbeträgen gar keine Strafbefreiung mehr gewährt wird. Denn Kritiker sprechen dagegen von einer unfairen Privilegierung von Steuerbetrügern, die Chance auf Straffreiheit durch Selbstanzeige sei ein Sonderfall im Strafrecht. Die strittigen Fragen sollen bis Anfang Mai geklärt werden. dpa/dhz