Krankenkassen-Reform Das kommt auf die Beitragszahler zu

Die Große Koalition hat die Krankenkassen-Reform auf den Weg gebracht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen die Kosten ab 2015 jeweils zur Hälfte tragen. Zusatzbeiträge können dennoch erhoben werden.

Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen ab 2015 von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Hälfte getragen werden. - © Foto: Zerbor/fotolia

Die Zielsetzung ist die Senkung des Beitragssatzes von 15,5 auf 14,6 Prozent. Das sieht der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen künftig jeweils die Hälfte - 7,3 Prozent - tragen.

Die Sonderbeiträge, den allein die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten selbst tragen, soll dem Entwurf zufolge frei von den Kassen bestimmt werden können. Derzeit liegt er pauschal bei 0,9 Prozent. Der Arbeitgeberanteil bleibt dagegen festgeschrieben.

Beitragszahler werden entlastet

Dem Entwurf zufolge entsteht eine Lücke von rund 11 Milliarden Euro. Zur Deckung der Lücke sollen die Kassen vom Einkommen abhängige, prozentuale Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern nehmen können. Unterm Strich kommt es laut Entwurf 2015 zu Entlastungen vieler Beitragszahler. Experten erwarten danach wegen steigender Kassenausgaben aber Beitragserhöhungen. Die Mitglieder müssten diese alleine tragen. Forderungen aus der SPD, diese Mehrbelastungen zu begrenzen, sind in dem Entwurf nicht aufgenommen.

Auch die Gründung des geplanten Instituts für Qualitätssicherung soll mit dem Entwurf auf den Weg gebracht werden. Die Qualität der medizinischen Versorgung soll gemessen werden. Im Internet soll es Übersichten geben, welche Krankenhäuser in bestimmten Bereichen besser und schlechter abschneiden. Das neue Institut soll die Krankenversicherung jährlich bis zu 14 Millionen Euro kosten. Der Gesetzesentwurf zur Krankenkassen-Reform ist auf den Weg gebracht worden und soll bis zur Sommerpause den Bundesrat passieren. Ab Januar 2015 soll das Gesetz in Kraft treten. dpa/dhz