Welche Rechte Sie haben Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger

Arbeitnehmerfreizügigkeit – eine der wichtigen Errungenschaften für Bürger in der Europäischen Union. Was sie für den Arbeitsmarkt bedeutet und welche Ideen, Rechte und Möglichkeiten sich dahinter verbergen.

Durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit können EU-Bürger ihren Wohnort innerhalb der EU frei wählen - sofern sie ihren Unterhalt selbst bestreiten können. - © Foto: sogmiller/fotolia

Gemeinsamer Binnenmarkt und Arbeitnehmerfreizügigkeit: Das gehört zusammen und für EU-Bürger ergeben sich daraus ganz bestimmte Rechte. Was genau sich dahinter verbirgt:

Definition: Was ist Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Bereits seit den sechziger Jahren haben Arbeitnehmer aus der Europäi schen Union das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten – die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ziel war es, alle EU-Bürger gleichzustellen und die Ungleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Staatsangehörigkeit abzu schaffen.

Welche Rechte haben Zuwanderer in EU-Staaten?

Jeder EU-Bürger hat das Recht, in einem anderen Mitgliedsland zu leben – wenn er:

  • arbeitet
  • selbständig tätig ist
  • über genügend finanzielle Mittel verfügt, um seinen Unterhalt zu bestreiten
Auf dem Arbeitsmarkt müssen alle Unionsbürger gleich behandelt werden: Das gilt zum einen für die Anstellung eines Mitarbeiter aus einem fremden Mitgliedstaat. Zum anderen gilt das für den Zugang zu Aus- und Weiterbildung, der Mitglied schaft in Gewerk schaften und der Bildung für Kinder, aber auch für steuerliche und soziale Vergünstigungen .

Mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit verbunden ist das Recht, sich drei Monate lang ohne Vorbedingung in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten. Sechs Monate oder länger darf bleiben, wer eine Arbeitsstelle sucht und "begründete Aussicht" auf Erfolg hat. Um die ersten drei Monate zu überbrücken, können Jobsuchende Arbeitslosenunterstützung im Herkunftsland beantragen, sofern sie dort zuvor arbeitslos gemeldet waren. Haben EU-Bürger über fünf Jahre ununterbrochen in Deut schland oder einem anderen EU-Staat gelebt und gearbeitet, bekommen sie dort das Recht auf Daueraufenthalt zuerkannt.

Wer hat Anspruch auf Sozialleistungen?

Trotz der Arbeitnehmerfreizügigkeit und den damit verbundenen Rechten haben ausländi sche EU-Bürger in Deut schland nur dann Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat, wenn sie:

  • eine Arbeitsstelle haben
  • selbständig tätig sind
  • länger als fünf Jahre in Deut schland leben
Für den Fall, dass Behörden einen begründeten Verdacht auf Missbrauch der Sozialleistungen haben, können sie die Einzelfälle untersuchen. Bestätigt sich der Verdacht, können sie das Recht auf Aufenthalt in den ersten fünf Jahren aufheben und die Person ausweisen.

Sozialhilfe auch für Ausländer?

Nachdem deut sche Gerichte EU-Bürgern ohne Arbeit Anspruch auf Hartz IV zu schrieben, entbrannte in der Bundesrepublik eine harte Debatte über eine Ver schärfung dieser Regeln. Vor allem die CSU sorgte angesichts der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänen und Bulgaren ab 1. Januar 2014 mit dem Slogan "wer betrügt, der fliegt" für Aufsehen. Die Christsozialen fordern Wiedereinreisesperren für EU-Bürger, die das Sozialsystem missbrauchen. Das ist derzeit nur bei schweren Verbrechen möglich.

Der Arbeitgeberverband und der Deut sche Gewerk schaftsbund sowie einige For schungsinstitute wie das IW Köln warnten hingegen davor, dass die Debatte Arbeitskräfte aus dem Ausland ab schrecke, die Deut schland angesichts des Fachkräftemangels dringend brauche. Zudem könne keine Rede davon sein, dass Rumänen und Bulgaren das deut sche Sozialsystem belasten.

Wie können Mitgliedstaaten ihren Arbeitsmarkt schützen?

Tritt ein Land neu der Europäi schen Union bei, haben die restlichen EU-Staaten die Möglichkeit, den Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt für die Bürger des Beitrittslandes für maximal sieben Jahre zu be schränken. Mit dem sogenannten "2+3+2"-Modell können die Mitgliedsländer die Arbeitnehmerfreizügigkeit zunächst für zwei, dann nochmals für drei und wieder für zwei Jahre ein schränken.

Bürger aus den entsprechenden Staaten benötigen dann weiterhin eine Arbeitserlaubnis. In Mangelberufen gibt es jedoch meist Ausnahmen. Von dieser Option hat unter anderem Deut schland nach dem Beitritt Polens, Rumäniens, Bulgariens sowie Kroatiens Gebrauch gemacht.

Wie viele EU-Bürger nutzen die Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Derzeit leben rund 14 Millionen EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat. Die meisten ziehen in ein anderes Land, um zu arbeiten. Nur ein Prozent von ihnen ist nicht erwerbstätig, darunter vor allem Men schen die zuvor eine Arbeitsstelle in dem Auswanderungsland hatten. sch