Den größten Schaden hinterlassen Stürme in der Regel an Gebäuden. Welche Versicherung wofür zahlt, erkären "test.de" und der Bund der Versicherten.
Rund 70 Prozent aller Orkanschäden entstünden demnach am Haus, zum Beispiel wenn der Wind das Dach abdeckt oder umgeknickte Bäume ein Haus beschädigen, so "test.de". Die Wohngebäudeversicherung komme ab Windstärke acht für solche Schäden auf, wenn Sturm- und Hagelschäden in der Police mit abgedeckt sind.
Nach Auskunft des Bundes der Versicherten (BdV) zahlt die Gebäudeversicherung auch für Folgeschäden, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden.
Möbelschäden durch Hausratversicherung abgedeckt
Läuft im Zuge starken Regens der Keller voll, könne nur eine Elementarschaden-Zusatzversicherung helfen. Sie werde als Zusatzschutz zur Gebäude- und Hausratversicherung angeboten. Schäden, die im Haus an der Einrichtung auftreten, sind nach Auskunft von "test.de" Sache der Hausratversicherung. Da Rohbauten besonders sturmgefährdet seien, gebe es für zerstörte Bauteile und eventuell nötige Handwerkerarbeiten Bauleistungsversicherungen.
Möbel und andere bewegliche Gegenstände würden hingegen über die Hausratversicherung ersetzt, so der BdV. Beschädige der Sturm das Auto, sei der Schaden nur dann versichert, wenn eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung besteht.
Versicherte müssen Folgeschäden verhindern
Wichtig sei, so "test.de": Wenn etwas passiert ist, müsse der Versicherte sich kümmern, um den Schaden zu mindern. Ein durch den Sturm eingedrücktes Dachfenster müsse er beispielsweise mit einer Plane abdecken, damit nicht noch mehr Regenwasser eindringt. Danach sei es wichtig, den Schaden unverzüglich zu melden, am besten per Telefon oder E-Mail.
Der BdV ergänzt: "Bei der Meldung eines Sturmschadens müssen Versicherte einiges beachten. So hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass mindestens Windstärke acht geherrscht hat. Hierfür kann er sich der Windmessungen durch die Wetterämter bedienen." Fehlten Windmessungen der Wetterämter, gelten Beweiserleichterungen für den Verbraucher. Dabei helfe es, Schäden von betroffenen Nachbarn sowie die eigenen Schäden mit Fotos zu dokumentieren und Berichte der Tagespresse beim Versicherer einzureichen.
Schäden aus Sturmflut nicht versichert
Der BdV macht darauf aufmerksam, dass Schäden aus einer Sturmflut nicht als Überschwemmung gelten. Sollte das Wasser also über Deiche und Schutzmauern gedrückt werden, habe dies für die Betroffenen bittere Folgen. Gegen Sturmflut-Schäden könne man weder seinen Hausrat noch das Wohngebäude versichern. Selbst die Elementarschadenversicherung schließe dieses Risiko vom Versicherungsschutz aus. dhz