Gesundheit und Vorsorge Hautkrebs: Anerkennung als Berufskrankheit möglich

Die Anerkennung von bestimmten Hauptkresbsarbten als Berufskrankheit ist jetzt möglich. Voraussetzung ist eine langjährige Arbeit im Freien.

Wer jahrelang im Freien gearbeitet hat, kann sich bestimmte Hautkrebsarten als Berufskrankheit anerkennen lassen. - © Foto: Volker Kreinacke/Fotolia

Bestimmte Formen des Hautkrebses, aktinische Keratosen und das Platten­epithelkarzinom, können wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Das berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Voraussetzung für eine Anerkennung sei, dass die Betroffenen über viele Jahre im Freien gearbeitet haben und dabei lange natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt waren. Für Hautkrebsarten wie Melanom und Basaliom gebe es zum jetzigen Zeitpunkt keine ausreichenden Erkenntnisse für eine arbeitsbedingte Verursachung.

Höheres Erkrankungsrisiko im Handwerk

Beschäftigte aus dem Handwerk, der Landwirtschaft und der Seefahrt, die über viele Jahre in der Sonne gearbeitet haben, haben demnach ein wesentlich höheres Erkrankungsrisiko für aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome als die übrige Bevölkerung.

Auch wenn die beiden Krankheiten bis jetzt noch nicht in die Berufskrankheitenliste aufgenommen wurden, können Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sie bereits jetzt wie eine Berufskrankheit anerkennen. Betroffene sollten ihren Arzt auf einen möglichen beruflichen Zusammenhang hinweisen.

Im Jahr 2013 waren nach Angaben der DGUV rund eine Million Unternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, davon rund 55.000 in der Berufsgenossenschaft Bau. dhz