Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung: Kündigung auch nach dem 30. November möglich

Der 30. November gilt als Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung und in diesem Jahr könnte sich ein Wechsel lohnen, denn die Beiträge sollen 2014 steigen. Wer die Frist für den Wechsel versäumt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 30. November kündigen. Wichtig sind Details im Kündigungsschreiben.

Viele Autofahrer könnten Geld bei der Kfz-Versicherung sparen, wenn sie ihren Tarif erneuern lassen. Steigen die Kosten, gilt sogar ein Sonderkündigungsrecht. - © Foto: Marco2811/Fotolia

Mit dem Wechsel der Kfz-Versicherung oder dem Wechsel in einen anderen Tarif lassen sich oft Kosten sparen. In diesem Jahr prognostizieren die bekannten Vergleichsportale sogar starke Preiserhöhungen. Wer den bestehenden Vertrag kündigen will, sollte jetzt aktiv werden, damit der neue Vertrag ab dem neuen Jahr gilt.

Grundsätzlich müssen Versicherte ihre Kündigung einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Unternehmen eingereicht haben – daher ist der 30. November für so viele Versicherte bedeutsam. Ausnahmsweise verlängert sich in diesem Jahr die Kündigungsfrist bis zum Montag, den 2. Dezember, da der 30. November auf einen Samstag fällt.

Sonderrecht bei Preiserhöhung

Unter bestimmten Voraussetzungen können wechselwillige Autofahrer ihre alte Kfz-Versicherung aber auch noch nach dem Stichtag 30. November kündigen. Wenn der Preis steigt, genießen sie ein Sonderrecht. Nach Aussage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft muss die Kündigung dann einen Monat nach dem Erhalt der Mitteilung beim Versicherer vorliegen.  Wichtig: Im Kündigungsschreiben müssen Sie die Prämienerhöhung als Grund angeben.

Auch im Schadensfall kann eine Kfz-Police in der Regel innerhalb eines Monats nach der Regulierung gekündigt werden. Und wer sich ein neues Auto zulegt, muss nicht beim alten Versicherer bleiben. dpa/dhz

Wie Sie mit dem Versicherungswechsel sparen, was bei der Kündigung grundsätzlich zu beachten und welche Auswirkungen die Werksattwahl auf die Kosten hat, erfahren Sie hier.>>>