Wer sein Fahrrad über den Fahrradhändler oder seine Brille über den Optiker versichert, sollte wachsam sein: Bei Buchung übers Internet oder bei Dienstleistern enden Verträge automatisch nach fünf Jahren. Verbraucher müssen dann selbst aktiv werden.

Verbraucher, die eine Versicherung übers Internet oder zum Beispiel bei Reiseversicherungen über ein Reisebüro buchen, sollten unbedingt die Vertragslaufzeit beachten. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Denn im Gegensatz zu den Versicherungen, die über den Versicherungsvertreter oder das Versicherungsunternehmen direkt abgeschlossen werden, enden die Verträge automatisch nach einer Laufzeit von fünf Jahren. Sie verlängern sich nicht ohne Weiteres von Jahr zu Jahr.
Bei Kunden kaum bekannt
Neu sei diese Regelung nicht, aber leider bei den Verbrauchern kaum bekannt, so der BdV. Nach der EU-Vermittlerrichtlinie aus dem Jahr 2007 dürfen über andere Dienstleister vermittelte Verträge höchstens für fünf Jahre abgeschlossen werden. Damit enden die Verträge zwangsläufig nach dieser Zeit und der Verbraucher muss sich aktiv um neuen Versicherungsschutz kümmern.
Betroffen sind alle Verbraucher, die eine Brillenversicherung über den Optiker, eine Fahrradversicherung über den Fahrradhändler oder ihre Reifen über den Reifenhändler versichern. Immer ende der Versicherungsschutz nach fünf Jahren. Verbraucher, die ihre Versicherungen also über dritte Dienstleister abgeschlossen haben, sollten prüfen, ob der Versicherungsschutz noch gilt.
Wichtig ist, dass diese Vermittler keine Beratungs- und Dokumentationspflichten schulden. Dementsprechend sind sie nicht verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis zu geben. Haftpflicht- und Lebensversicherungen sind nach Auskunft des BdV nicht betroffen. Sie dürfen nicht über derartige Vermittler vermittelt werden. dhz