Weißbuch Rente Handwerk verteidigt nationale Regelung der Betriebsrenten

Was in Zukunft aus der gesetzlichen Rente wird, scheint immer unsicherer zu werden. Umso wichtiger sind Absicherungen über Betriebsrenten und die private Altersvorsorge. Das Europäische Parlament hat nun Neuregelungen zur betrieblichen Altersvorsorge diskutiert. Das Handwerk befürchtet zusätzliche Pflichten für Arbeitgeber.

Die Betriebsrente wird in Zeiten des demografischen Wandels immer wichtiger. Der ZDH wehrt sich gegen neue EU-weite Regelungen. - © Foto: K.F.L./Fotolia

Die betriebliche Altersvorsorge stellt die sogenannte zweite Säule des Rentensystems dar und wird im Zuge des demografischen Wandels immer wichtiger. Ansprüche, die die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr wie bisher bedienen kann, werden schon jetzt verstärkt durch die Betriebsrenten gedeckt. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat sich nun über diese Mittel der Absicherung diskutiert und den sogenannten Initiativbericht zum Weißbuch Rente angenommen.

"Alles andere als praxisgerecht"

Damit haben sich die EU-Politiker einerseits strikt gegen höhere Eigenkapitalregeln für Anbieter von Betriebsrenten ausgesprochen – was vom Handwerk eindeutig begrüßt wird. "Pensions- und Unterstützungskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen haben eines gemeinsam: sie investieren langfristig und mit geringem Risiko", sagte dazu Holger Schwannecke, der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

Es sei richtig, die Kassen nicht den gleichen strengen Eigenkapitalregelungen wie etwa Versicherungen zu unterwerfen, sagte Schwannecke und wies darauf hin, dass ansonsten die Gefahr steigen könne, dass entweder weniger Betriebsrenten angeboten oder die Betriebsrenten geringer ausfallen würden.

Kritisch bewertet das Handwerk allerdings, dass die EU plant, die sogenannten Unverfallbarkeitsfristen der Betriebsrenten zu senken. Damit hätten Beschäftigte zukünftig schon nach sehr kurzer Betriebszugehörigkeit Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge und der Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber würde steigen. Der ZDH nennt diese Pläne "alles andere als praxisgerecht".

Warnung vor europäischer Überregulierung

Obwohl Arbeitnehmer mit kurzer Betriebszugehörigkeit nur eine Betriebsrente in Höhe von wenigen Euro erhalten, müssten die Unternehmen dafür über Jahre umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen. "Hier stehen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis, weder für den Unternehmer noch für den Beschäftigten", sagte Schwannecke. Mit der Neuregelung würden unzählige Kleinstanwartschaften entstehen, die jahrzehntelang verwaltet werden müssen.

Der ZDH plädiert angesichts dieser Pläne dafür, dass die nationalen Regelungen erhalten bleiben sollten: " Was national bereits geregelt ist, sollte nicht zusätzlich europäisch überreguliert werden", meldet der Verband und verweist auf die wichtige Funktion der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten. Sie ermögliche es  Unternehmen, in Zeiten des sich verschärfenden Fachkräftemangels qualifizierte Mitarbeiter im Betrieb zu halten. dhz